Weitere Maßnahmen Musterklauseln

Weitere Maßnahmen. 2.3.1 Blitz­ und Überspannungsschutz: Eine Beschreibung der Schutzmaßnahmen sowie eine Entscheidungshilfe, ob der Einbau eines Blitz­ schutzsystems erforderlich ist, enthält DIN EN 62305­3 (VDE 0185­305­3) im Beiblatt 5 „Blitz­ und Überspannungsschutz für PV­Stromversorgungs­ systeme“. Die Notwendigkeit von Überspannungs­ schutzmaßnahmen auf der Wechselstromseite des PV­Stromversorgungssystems wird entsprechend DIN VDE 0100­443 (VDE 0100­443) ermittelt. Architekt bzw. BS­SV, TGA­Planer, Elektriker, Fassadenbauer Planungsaufgaben zuständig – i. d. R. – erl.
Weitere Maßnahmen. An dieser Stelle sollen einige weitere Maßnahmen genannt werden, die - je nach Rahmenbedingun- gen helfen können, Energieverbrauch und Kosten der Straßenbeleuchtung langfristig zu senken: - Einschalten nach effektiven Helligkeiten durch die Verwendung von dezentralen Dämme- rungsschaltern und nicht nach Schaltuhren.
Weitere Maßnahmen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Maßnahmen der Beruflichen Orientierung wei- ter ausgebaut. Seit 2018 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) Maßnahmen der außerschulischen Beruflichen Orientierung von Schü- lerinnen und Schülern in den rheinland-pfälzischen Ferien. Für die Durchführung von außer- schulischen BO-Maßnahmen in den Ferien kann Institutionen wie z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Überbetrieblichen Ausbildungszentren ein Zuschuss in Höhe von 200 Euro pro teilnehmenden jungen Menschen gewährt werden. Im Jahr 2019 wurden drei neue Projekte der Beruflichen Orientierung eingeführt, die ab dem Schuljahr 2019/2020 den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz angeboten werden. Das MWVLW kooperiert bei diesen Förderprojekten mit den rheinland- pfälzischen Handwerkskammern. Ziel der Initiative ist es, das Handwerk mit seinen vielen neuen und häufig stark digitalisierten Berufsbildern sowie den aktuell ausgezeichneten Kar- riere- und Entwicklungschancen bekannter zu machen, ganz besonders in der gymnasialen Oberstufe.
Weitere Maßnahmen. Die Datenschutzrichtlinien werden direkt bei der Entwicklung von neuen Lösungen und Ideen mit eingebunden. Der Auftragsverarbeiter arbeitet derzeit bei der Erfüllung des Auftrags mit den folgenden weiteren Auftragsverarbeitern zusammen, mit deren Beauftragung sich der Verantwortliche einverstanden erklärt.
Weitere Maßnahmen. Rettungskräfte einweisen Schaulustige entfernen Anlage 12: Unfallmeldung Firma Name, Vorname (des Verletzten) Geschlecht / Geburtsdatum ⬜ w ⬜ m / Beschäftigt als Unfalltag (Datum) Unfallort Unfallhergang (Bitte beschreiben) Verletzte(s) Körperteil(e) Hilfeleistende/Zeugen Sonstige Bemerkungen
Weitere Maßnahmen. M.4.1 Beschreibung der Auftragskontrolle: M.4.2 Beschreibung des Managementsystems: Erhebungsbogen Technische und organisatorische Maß- nahmen Spezifische Maßnahmen für System Video Guard
Weitere Maßnahmen. ● Strikte Trennungskontrolle: Sofern unterschiedliche Zwecke vorliegen, werden Daten nicht gemeinsam verarbeitet. Hier unterstützt eine Mandantentrennung (logisch oder physisch) /Funktionstrennung. ● Jedes System für sich wird in seinem jeweiligen Stadium für seine jeweilige Funktion auf einem eigenen Server betrieben (Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktivsystem, Funktionstrennung). ● Sofern der jeweilige Zweck für eine Datenverarbeitung erlischt, werden die Daten gelöscht. Dies erfolgt gemäß des Löschkonzepts. ● Die Verschlüsselung der Data-at-rest erfolgt über AES256 mit verschiedenen Schlüsseln per Datensegment. Die Verschlüsselung der Data-in-transport erfolgt mit TLS 1.3.
Weitere Maßnahmen. ● Prüfen von Informationen über neu auftretende Schwachstellen und andere Risikofaktoren inkl. ggf. Überarbeitung der Risikoanalyse und Bewertung ● Auditierung des Datenschutzbeauftragten und des Information Security Officer sowie regelmäßige Prozesskontrollen durch entsprechendes Qualitätsmanagement SECUWING GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, xxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Tel. +00 (0) 000 000 00 000 activeMind AG Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, xxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, Tel. +00 (0) 00 0000 00 000 Legal Department, Xxxxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, xxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Genehmigte Unterauftragnehmer 1 Google Google Cloud EMEA Ltd. * 00 Xxx Xxxx Xxxxxxxx'x Xxxx, Dublin 2, Ireland Server in der Europäischen Union * Hosting User des Auftraggebers *Im Übrigen gelten hier die Standardvertragsklauseln zwischen Usercentrics und Google Cloud EMEA Ltd. für jegliche Datenübermittlung in die USA aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2020 (EuGH, 16.7.2020 - C-311/18 "Schrems II") abrufbar unter xxxxx://xxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxx/xx-x0x sowie zusätzliche Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten (siehe 3.4. der Vereinbarung). Usercentrics bietet als Software as a Service (SaaS) Lösung eine Consent Management Platform (CMP) an. Diese dient der Erhebung, Verwaltung, Dokumentation und Weitergabe von Einwilligungen, sowie personenbezogener Daten, die auf Grundlage berechtigter Interessen erhoben wurden. Durch Nutzung der CMP werden bei Aufruf der Webseite die Skripte der einzelnen implementierten Technologien blockiert. Diese Technologien werden erst nach erfolgter Einwilligung ausgespielt. Technologien die auf Grundlage des berechtigten Interesses genutzt werden, werden nicht blockiert und automatisch ausgespielt. Durch die CMP wird es ermöglicht die Einwilligung des Nutzers sowie zukünftige Änderungen in der Entscheidung nachzuverfolgen und zu dokumentieren. Es wird auch die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung über eine eingebettete Schaltfläche (Privacy Button/Link) geboten. Durch diese hat der Nutzer die Möglichkeit seine Entscheidung nachträglich anzupassen. Es werden folgende Daten der Nutzer des Auftraggebers bei Nutzung der CMP erhoben: ● Userdaten: o Consent Daten (Consent ID, Consent Nummer, Uhrzeit der Abgabe Consents, Opt-in o. Opt-out, Banner Sprache, Kunden Setting, Template Version) ...
Weitere Maßnahmen 

Related to Weitere Maßnahmen

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und