Audits und Requalifikation Musterklauseln

Audits und Requalifikation. 5.3.2.1 Produktaudit durch Lieferanten Sofern nicht anders vereinbart, müssen Produktaudits mindestens jährlich und gemäß den Anforderungen der iwis-Kun- den (siehe 4.1) durch entsprechend qualifizierte Auditoren des Lieferanten durchgeführt werden. Diese Produktaudits sind im Auditprogramm aufzunehmen und können bei ähnlichen Produkten nach vorheriger Abstimmung mit iwis in Pro- duktgruppen/-familien eingeteilt werden. Bei der Durchführung des Produktaudits sind die Vorgaben aus VDA Band 6.5 oder gleichwertige Verfahren in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der Lieferant hat die vollständige Dokumentation (zum Beispiel Prüfbericht für jede Kavität, wenn das Werkzeug mehrere Kavitäten hat) aufzubewahren und auf Anfrage unverzüglich an iwis zu übermitteln. Bei Abweichungen der Ergebnisse des Produktaudits ist iwis unverzüglich zu informieren, die Ursachenanalyse mittels 8D-Standardverfahren zu starten und ein Maßnahmenplan vorzulegen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist vom Lieferanten nachzuweisen und kann von iwis oder einem von iwis beauftragten Dritten vor Ort beim Lieferanten verifiziert werden.