Requalifikationsprüfung durch Lieferanten Musterklauseln

Requalifikationsprüfung durch Lieferanten. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Requalifikationsprüfungen nach IATF 16949 mindestens jährlich und gemäß den Anforderungen der iwis-Kunden (siehe 4.1) vom Lieferanten durchgeführt werden. Diese Requalifikationsprüfungen sind im Produktionslenkungsplan aufzunehmen, können bei ähnlichen Produkten nach vorheriger Abstimmung mit iwis in Produktgruppen/-familien eingeteilt werden und können gemeinsam mit dem Produktaudit durchgeführt werden. Der Lieferant hat die vollständige Dokumentation (zum Beispiel Langzeitprozessfähigkeitsstudie) aufzubewahren und auf Anfrage unverzüglich an iwis zu übermitteln. Bei Abweichungen der Ergebnisse der Requalifikationsprüfung ist iwis un- verzüglich zu informieren, die Ursachenanalyse mittels 8D-Standardverfahren zu starten und ein Maßnahmenplan vorzu- legen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist vom Lieferanten nachzuweisen und kann von iwis oder einem von iwis be- auftragten Dritten vor Ort beim Lieferanten verifiziert werden.