Common use of Aufbewahrung von Dokumentationen Clause in Contracts

Aufbewahrung von Dokumentationen. Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann diese zu seiner Entlastung bei Vertragsende den Auftraggeber übergeben.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo

Aufbewahrung von Dokumentationen. Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann diese sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende den Auftraggeber dem Verantwortlichen übergeben.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung