Aufbewahrung von Dokumentationen. Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann diese zu seiner Entlastung bei Vertragsende den Auftraggeber übergeben.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Aufbewahrung von Dokumentationen. DokumentationenDokumentation, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann diese sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende den dem Auftraggeber übergeben.
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Samples: Data Privacy & Security
Aufbewahrung von Dokumentationen. Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer Auftragsverarbeiter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann diese sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende den Auftraggeber dem Verantwortlichen übergeben.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung