Ausbildungsvertrag Musterklauseln

Ausbildungsvertrag. Vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen, der den Vorschriften der einschlägigen Ausbildungsgesetze genügt.
Ausbildungsvertrag. Vordruck: Abschluss: Vertrag & Anlagen / Eintragung Ausbildungsbeginn: Auflösung von Ausbildungsverhältnissen: § 10 Nr. 1 Ausbildungsvertrag: Tarifverträge: Verkürzung der Ausbildungszeit:
Ausbildungsvertrag. Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutz- gesetz (nur bei Jugendlichen unter 18 Jahre) Kopie des Entlassungszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule Kopie des Abschlusszeugnisses des Berufsgrundbildungsjahres (falls besucht)
Ausbildungsvertrag. Vertragsabschluss Spätestens zu Beginn des Berufsbildungsverhältnisses muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Vertragsformulare sind über die Tierärztekammer Niedersachsen zu beziehen. Die Ausbildungsverträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben in dreifacher Ausfertigung zur Eintragung in das Verzeichnis vorzulegen. Diese Eintragung haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu beantragen. ● §§ 10, 11 und 36 BBiG Vertragsinhalt (Mindestangaben) → Beginn und Dauer der Ausbildung → Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan) → Dauer der Probezeit → Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit → Höhe der Ausbildungsvergütung → Urlaubsanspruch → Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann → Allgemeine Hinweise auf den Tarifvertrag für TFA → Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (falls erforderlich) ● § 11 BBiG Beginn/Dauer Siehe Ausbildungsdauer Betrieblicher Ausbildungsplan Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und ist der Xxxxxx, auf Nachfrage, vorzulegen. ● § 11 BBiG ● siehe Kopiervorlage im Anhang des Ausbildungsvertrages. Erläuterungen zum betrieblichen Ausbildungsplan finden Sie unter: „Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer Fachangestellter: Umsetzungshilfen und Praxistipps Ausbildung gestalten“ ISBN-10: 3763938451 ISBN-13: 978-3763938452 Probezeit Die Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen. Im Mustervertrag der Xxxxxx ist die viermonatige Probezeit aufgenommen. Die Probezeit kann vertraglich (nur) verlängert werden, wenn mehr als 1/3 der Zeit ausgefallen ist, und zwar um die ausgefallene Zeit. ● § 20 BBiG ● § 1 des Ausbildungsvertrages Ausbildungszeit Die TFA-AO geht von einer Vollzeitausbildung aus = 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. ● Kommentar zum BBiG Überstunden/Mehrarbeit Siehe unter „Beschäftigung von Auszubildenden“ gemäß § 14 Abs. 2 BBiG Vergütung und Urlaub Bitte beachten Sie die aktuellen Mantel- und Gehaltstarifverträge für TFA, deren Anwendung die TK Nds. empfiehlt und im zur Verfügung gestellten Vertragsmuster schon eingearbeitet sind. Kündigung: → innerhalb der Probezeit → nach der Probezeit Von Ausbildern und Auszubildenden ist innerhalb der Probezeit eine Kündigung fristlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach der Probezeit beste...
Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden abge- schlossen und wird auch von diesen beiden Parteien unterschrieben. Sollte der Auszubildende noch nicht volljährig sein, so muss der Vertrag zudem noch von dessen gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) unterzeichnet werden. Der Ausbildungsvertrag wird schriftlich aufgesetzt, da der Auszubildende gemäß § 11 Abs. 1 BBiG dazu verpflichtet ist, den relevanten Vertragsinhalt sofort nach Abschluss des Vertrages (spätestens aber vor Ausbildungsbeginn) schriftlich niederzulegen. Sollten hingegen nachträgli- che Änderungen bezüglich des Ausbildungsvertrages vorgenommen werden, so ist dies aus- schließlich in der Schriftform zu erledigen. Gemäß § 11 Abs. 1 BBiG muss der Ausbildungsvertrag folgende Punkte beinhalten: • Art und Ziel der Ausbildung • Beginn und Dauer der Ausbildung • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit • Dauer der Probezeit • Höhe und Zahlungsmodalitäten der Ausbildungsvergütung • Dauer des Urlaubs • Regelungen zur Kündigung • Hinweis auf etwaige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen • Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich oder elektronisch) Den Berufsausbildungsvertrag finden Sie online unter: Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsvertrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der Handwerkskammer einreichen.
Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Fahrschülers und die Einladung zum Lehrgang durch die Fahrschule zustande. Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach §19 FahrIG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Absatz 14 anzuwenden. Die Entgelte entnehmen Sie bitte dem Preisaushang in der Fahrschule oder unserer Termin- und Preisliste zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns.
Ausbildungsvertrag. Vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag zu schließen, der den Vorschriften der einschlägigen Ausbildungsgesetze genügt. § 4 Ärztliche Untersuchung
Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung oder Ummeldung ist bis vier Wochen nach Semesterbeginn für den Anmel- der verbindlich. Durch die Bestätigung der Kursteilnahme durch die Musikschulverwaltung oder eine Lehrkraft der Musikschule oder durch die Vereinbarung eines Unterrichtstermins kommt ein Ausbildungsvertrag mit der Musikschule Offenburg/Ortenau GmbH zu Stande, ebenso durch die tatsächliche Aufnahme des Unterrichts. Die Lehrkraft handelt hier als Ver- treter der Musikschule Offenburg/Ortenau GmbH.
Ausbildungsvertrag. Der Luftsportverein Hofgeismar e.V. als registrierte Ausbildungseinrichtung, vertreten durch den obigen Unterzeichner, und der oben genannte Bewerber um den Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer schließen folgenden Vertrag: