Vertragsdauer Musterklauseln

Vertragsdauer. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen.
Vertragsdauer. 13.1. Der Wartungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch den Kunden und Gegenzeichnung durch Interflex in Kraft. 13.2. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten und kann danach von beiden Parteien jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. Es steht den Parteien jederzeit frei, den Vertrag einvernehmlich aufzuheben, insbesondere wenn sich die Parteien auf den Abschluss eines neuen Wartungsvertrags einigen, der Leistungen zum Gegenstand hat, die den neuen Stand der Technik wiederspiegeln. 13.3. Bei einer Änderungen des Wartungsumfangs infolge des nicht nur vorübergehenden Austauschs oder der Stilllegung einzelner Komponenten der zu wartenden Systeme seitens des Kunden kann der Wartungsvertrag vom Kunden mit einer Frist von sechs Kalenderwochen zum Ende des nächstfolgenden Kalendervierteljahres hinsichtlich der stillgelegten oder ausgetauschten Komponenten gekündigt werden, erstmals jedoch auf das Ende desjenigen Kalendervierteljahres, welches auf das Ende des zwölften Monats nach Inkrafttreten des Vertrags folgt und pro Vertragsjahr maximal in einem Umfang, der 30 % der jährlichen Netto-Wartungsgebühren entspricht. Entfallen auf den gekündigten Teil mehr als 10 % der jährlichen Netto-Wartungsgebühren, hat Interflex das Recht, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des betreffenden Kalendervierteljahres den Wartungsvertrag insgesamt zu kündigen oder eine entsprechende Gebührenanpassung vorzuschlagen. 13.4. Interflex kann den Wartungsvertrag nach vorheriger Abmahnung jederzeit und unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist kündigen, falls: - die dem Vertrag unterstehenden Systeme durch nicht von Interflex ermächtigte Personen gewartet, repariert oder daran anderweitig vergleichbare Eingriffe vorgenommen wurden; - die von Interflex zu erbringenden Leistungen durch vom Kunden veranlasste Änderungen, unsachgemäße Handhabung oder durch Anschluss von Produkten Dritter nicht nur unerheblich erschwert sind; - ein Standortwechsel der Hardware, welche durch Interflex im Wartungsvertrag nicht als „vom Kunden selbst installierbar“ bezeichnet ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Interflex vorgenommen wurde; - Software durch den Kunden entgegen den Lizenzbestimmungen oder sonst unberechtigt genutzt, vervielfältigt, zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben wird bzw. wurde; - die bei einem schriftlich angemahnten Zahlungsverzug ergriffenen Maßnah...
Vertragsdauer. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Vertragsdauer. Das Abonnement zum Normalfahrpreis gemäß Teil B Punkt 3.3.1.1 (außer JungeLeuteTi- cket) gilt unbefristet mit einer Mindestvertragslaufzeit von vier zusammenhängenden Mo- naten. Das Abonnement zum JungeLeuteTicket hat eine Mindestvertragslaufzeit von vier zusam- menhängenden Monaten. Es endet automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Alters- grenze erreicht wird. Das Abonnement zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende (Abo-Monatskarte, Schü- lerverbundkarte) gilt grundsätzlich zwölf zusammenhängende Monate (Mindestvertrags- dauer), maximal jedoch bis zum Ablauf der Ermäßigungsberechtigung. Liegt nicht recht- zeitig, d. h. bis zum 10. Kalendertag des Vormonats, eine neue Ermäßigungsberechtigung oder Kündigung gemäß Punkt 9.5 vor, erhält der Fahrgast automatisch nach Ablauf des Ermäßigungszeitraumes ein Abonnement zum Normalfahrpreis laut der vereinbarten räumlichen Gültigkeit. Das während des Schuljahres gültige Abonnement zum Fahrpreis für Schüler und Aus- zubildende gilt grundsätzlich zehn zusammenhängende Monate eines Schuljahres (vom Schuljahresbeginn bis zum Schuljahresende). Das Abonnement ist grundsätzlich bis zum 10. Juli des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr zu beantragen. Für jedes Schuljahr ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel ist eine anteilige Nutzung des Abonne- ments zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende möglich. Die Beantragung für eine an- teilige Nutzung des Abonnements muss bis zum 10. Kalendertag des Vormonats erfolgen. In diesem Fall kann der Gültigkeitszeitraum anderweitig festgelegt werden.
Vertragsdauer. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Vertragsdauer. Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung besonders hinweisen. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.
Vertragsdauer. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Der Vertrag verlän- gert sich stillschweigend jeweils um ein Versicherungsjahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag ist für die in der Versicherungspolice aufgeführte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertrags- dauer beträgt ein Kalenderjahr. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils still- schweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgemäss gekündigt wird.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit, mindestens jedoch ein Jahr, abgeschlossen.