Vertragsdauer Musterklauseln

Vertragsdauer. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen.
Vertragsdauer. 3.1 Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt – soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird – 24 Monate und verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes gekündigt wird. Wird für ein Vertragsverhältnis eine Mindestlaufzeit von bis zu 12 Monaten vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 3 Monate, wenn der Vertrag nicht 1 Monat vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes gegenüber dem Vertragspartner gekündigt wird – soweit keine abweichende Vereinbarung getrof- fen wird. 3.2 Die Kündigung des Kunden hat schriftlich (auch per Fax, jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entschei- dend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei mobilcom-debitel. 3.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 3.3.1 der Kunde die Dienstleistungen der mobilcom- debitel missbräuchlich iSv Ziffer 6.1 in Anspruch nimmt oder wenn ein dahingehender Tatverdacht besteht; 3.3.2 der Kunde nach Verzugseintritt offene Rech- nungsbeträge in nicht unerheblicher Höhe grundlos nicht begleicht; 3.3.3 der Kunde bei seinen Gläubigern ein Schuldenmo- ratorium anstrebt; 3.3.4 gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfah- ren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensver- hältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Ver- schlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine angemessene Sicher- heitsleistung; 3.3.5 der Kunde schuldhaft falsche Angaben hinsicht- lich der Bankverbindung, der Kreditwürdigkeit oder der Anschrift macht. In diesem Fall wird dem Kunden zunächst eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben eingeräumt. 3.4 Mit der außerordentlichen Kündigung werden sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Ver- tragsverhältnis sofort fällig. Der Kunde hat alle bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehenden Kosten zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Scha- dens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Vertragsdauer. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Vertragsdauer. 10.1. Der Beginn der Vertragszeit soll kalendermäßig festgelegt werden. 10.2. Bei ausnahmsweise nicht terminierten Verträgen hat der Filmhersteller dem Filmschaffenden den datierten Vertragsbeginn mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so ist der Filmschaffende Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende 17 berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bei Filmschaffenden, die gegen Tages-, Wochen- oder Monatsgage verpflichtet sind, muss der früheste Zeit- punkt der Beendigung der Tätigkeit nach dem Datum festgelegt werden. 10.3. Der Filmhersteller kann den Beginn der Vertragszeit durch schriftliche Mitteilung bis zu 7 Tage aufschieben. In einem solchen Falle verschiebt sich das Ende der Vertragszeit um die entsprechende Zeit. Eine Verschiebung um mehr als 7 Tage bedarf der Zustimmung des Filmschaffenden. 10.4. Der Filmhersteller ist berechtigt, die Vertragsdauer aus produktionsbetriebli- chen Gründen zu verlängern, sofern dadurch nicht anderweitige ihm schrift- lich bekanntgegebene Verpflichtungen des Filmschaffenden beeinträchtigt werden. Zur Behebung von Ausfall- und Negativschäden ist der Filmschaf- fende verpflichtet, über den Ablauf der Vertragszeit hinaus mindestens noch drei Tage dem Filmhersteller zur Verfügung zu stehen und diese Priorität des Filmherstellers bei neuen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Die Gage für die Zeit der Vertragsverlängerung ist nach der für die Vertragszeit vereinbar- ten Gage zeitanteilig zu berechnen (Ziff. 13.2 bleibt unberührt). 10.5. Der Filmschaffende hat auch nach Vertragsende unter Berücksichtigung seiner anderweitigen Verpflichtungen für Neu-, Nachaufnahmen oder Synchronisa- tionsarbeiten zur Verfügung zu stehen. Der Filmschaffende erhält für Neu- und Nachaufnahmen eine Vergütung, die aus der für die Vertragszeit vereinbarten Gage zeitanteilig zu berechnen ist. 10.6. Der Filmhersteller ist berechtigt, den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu lösen, wenn der Filmschaffende bei Abschluss des An- stellungsvertrages wesentliche Umstände auf ausdrückliches Befragen ver- schwiegen bzw. nicht angegeben hat, die er kannte oder kennen musste, und welche die Erfüllung der von ihm übernommenen vertraglichen Verpflich- tungen gefährden oder unmöglich machen. 10.7. Erfolgt aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrages eine Auflösung des Ver- tragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, so hat der Film- schaffende nur ins...
Vertragsdauer. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Vertragsdauer. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Versiche- rungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbrau- cherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Rechtsfolge der Ver- tragsverlängerung bei unterlassener Kündigung so rechtzeitig hinweisen, dass dieser zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklä- rung eine angemessene Frist hat. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Ver- trag ohne Kündigung.
Vertragsdauer. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Der Vertrag verlän- gert sich stillschweigend jeweils um ein Versicherungsjahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag ist für die in der Versicherungspolice aufgeführte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertrags- dauer beträgt ein Kalenderjahr. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils still- schweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgemäss gekündigt wird.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit, mindestens jedoch ein Jahr, abgeschlossen.