Vertragsdauer Musterklauseln

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Vertragsdauer. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen.
Vertragsdauer. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Vertragsdauer. 3.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getrof- fen wird, gilt Folgendes: 3.1.1 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestver- tragslaufzeit von 24 vereinbart wurde, verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbe- fristet, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 3.1.2 Vertragsverhältnisse, für die eine Mindestver- tragslaufzeit von 12 Monaten oder 1 Monat verein- bart wurde, verlängern sich nach Ablauf der Min- destvertragslaufzeit unbefristet, wenn das Vertrags- verhältnis nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 3.1.3 Vertragsverhältnisse, für die keine Mindestver- tragslaufzeit vereinbart wurde, können jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag endet dann mit der letzten Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistung. 3.2 Vertragsverhältnisse, die sich in der unbefriste- ten Verlängerung befinden, können jederzeit mit ei- ner Frist von einem Monat gekündigt werden. 3.3 Hat der Kunde zum Mobilfunkvertrag eine Option hinzugebucht (Paket), dann endet spätestens mit Beendigung des Mobilfunkvertrags auch die Option. Abhängig vom jeweiligen Optionsvertrag (siehe hierzu das Produktdetailblatt) können für die Option auch kürzere Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen gelten. 3.4 Die Kündigung kann unter anderem telefonisch oder online über den Kündigungsbutton erfolgen. 3.5 Entscheidend für die Einhaltung der Kündi- gungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündi- gungserklärung bei klarmobil. 3.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentli- chen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe- rührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt auch dann vor, wenn gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattli- chen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlech- terung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser sei- nen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine angemessene Sicherheitsleistung. Die zusätzliche Geltendma- chung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3.7 Bei berechtigter vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ist dieser nur zur Zahlung des zeitanteiligen Wertes eines g...
Vertragsdauer. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Vertragsdauer. 10.1. Der Beginn der Vertragszeit soll kalendermäßig festgelegt werden. 10.2. Bei ausnahmsweise nicht terminierten Verträgen hat der Filmhersteller dem Filmschaffenden den datierten Vertragsbeginn mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so ist der Filmschaffende Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende 17 berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bei Filmschaffenden, die gegen Tages-, Wochen- oder Monatsgage verpflichtet sind, muss der früheste Zeit- punkt der Beendigung der Tätigkeit nach dem Datum festgelegt werden. 10.3. Der Filmhersteller kann den Beginn der Vertragszeit durch schriftliche Mitteilung bis zu 7 Tage aufschieben. In einem solchen Falle verschiebt sich das Ende der Vertragszeit um die entsprechende Zeit. Eine Verschiebung um mehr als 7 Tage bedarf der Zustimmung des Filmschaffenden. 10.4. Der Filmhersteller ist berechtigt, die Vertragsdauer aus produktionsbetriebli- chen Gründen zu verlängern, sofern dadurch nicht anderweitige ihm schrift- lich bekanntgegebene Verpflichtungen des Filmschaffenden beeinträchtigt werden. Zur Behebung von Ausfall- und Negativschäden ist der Filmschaf- fende verpflichtet, über den Ablauf der Vertragszeit hinaus mindestens noch drei Tage dem Filmhersteller zur Verfügung zu stehen und diese Priorität des Filmherstellers bei neuen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Die Gage für die Zeit der Vertragsverlängerung ist nach der für die Vertragszeit vereinbar- ten Gage zeitanteilig zu berechnen (Ziff. 13.2 bleibt unberührt). 10.5. Der Filmschaffende hat auch nach Vertragsende unter Berücksichtigung seiner anderweitigen Verpflichtungen für Neu-, Nachaufnahmen oder Synchronisa- tionsarbeiten zur Verfügung zu stehen. Der Filmschaffende erhält für Neu- und Nachaufnahmen eine Vergütung, die aus der für die Vertragszeit vereinbarten Gage zeitanteilig zu berechnen ist. 10.6. Der Filmhersteller ist berechtigt, den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu lösen, wenn der Filmschaffende bei Abschluss des An- stellungsvertrages wesentliche Umstände auf ausdrückliches Befragen ver- schwiegen bzw. nicht angegeben hat, die er kannte oder kennen musste, und welche die Erfüllung der von ihm übernommenen vertraglichen Verpflich- tungen gefährden oder unmöglich machen. 10.7. Erfolgt aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrages eine Auflösung des Ver- tragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, so hat der Film- schaffende nur ins...
Vertragsdauer. Der Maklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
Vertragsdauer. Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung besonders hinweisen. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.
Vertragsdauer. Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Der Vertrag verlän- gert sich stillschweigend jeweils um ein Versicherungsjahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
Vertragsdauer. Dieser Versicherungsvertrag wird zunächst für die im Versicherungsschein genannte Versicherungspe- riode abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, so verlängert sich dieser Versicherungsvertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine rechtswirksame Kündigung nicht erfolgt. Eine Kündigung ist rechtswirksam, wenn sie spätestens drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode in Textform der jeweils anderen Vertragspartei (d.h. der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherer) zugeht. Abweichend von ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. 1. Absatz 1 endet dieser Ver- sicherungsvertrag im Falle • der Beendigung der Liquidation gemäß Ziffer III. 4. a) oder • der Verschmelzung der Versicherungsnehmerin gemäß Ziffer III. 4. b), oder • der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin gemäß Ziffer III. 4. c) – sofern für die versicherten Personen infolge der Neubeherrschung Versiche- rungsschutz im Rahmen eines anderen Versiche- rungsvertrages bei einem der Versicherer dieses Versicherungsvertrages besteht – zum Ablauf der Versicherungsperiode automatisch, d.h. ohne dass es einer Kündigung bedarf. Versicherungspe- riode ist die im Versicherungsschein festgeschriebene Zeitspanne. Ziffer III Nr. 5. (Nachmeldefrist) findet An- wendung. Der Versicherer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag wegen des Eintritts eines Versicherungsfalles zu kündigen. Die Versicherungsnehmerin ist einmal pro Versiche- rungsperiode gegen eine anteilige Prämie (pro rata tem- poris) berechtigt, die Versicherungsperiode zu unverän- derten Konditionen um drei Monate zu verlängern. Diese Vertragsverlängerung kann durch die Versicherungs- nehmerin bis zum Zugang einer Kündigungserklärung ausgeübt werden. Bei Ausübung der Verlänge- rungsoption wird abweichend von Ziffer III Nr. 1 die Kündigungsfrist auf einen Monat vor Ablauf der ver- längerten Versicherungsperiode verkürzt. Das Recht zur Verlängerung der Versicherungsperiode besteht nur, sofern die Versicherungsprämie ordnungsgemäß ent- richtet wurde. Für innerhalb der Ausdehnung der Versicherungsperi- ode eingetretene und versicherte Ereignisse steht die nicht verbrauchte Versicherungssumme der letzten Ver- sicherungsperiode zur Verfügung.
Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag ist für die in der Versicherungspolice aufgeführte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertrags- dauer beträgt ein Kalenderjahr. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils still- schweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgemäss gekündigt wird.