AUSSCHLU(beta) DER GEWAHRLEISTUNG / FESTSTELLUNG DES EIGENTUMS Musterklauseln

AUSSCHLU(beta) DER GEWAHRLEISTUNG / FESTSTELLUNG DES EIGENTUMS. Der Verkaufer sichert der Kauferin zu, da(beta) er zum Abschlu(beta) eines Vertrages der vorliegenden Art formell berechtigt ist. Im Rahmen einer beschrankten, vorvertraglichen Due Diligence hat die Schuldnerin der Kauferin in der Zeit vom 6. Dezember 2004 bis 28. Januar 2005 ausgesuchte zur Evaluierung bestimmter Aspekte des Kaufgegenstandes erforderliche sowie die von der Kauferin angeforderten Unterlagen zur Verfugung gestellt. Deshalb, und im Hinblick auf die Insolvenz der Schuldnerin, schlie(beta)en die Vertragsparteien im Rahmen des gesetzlich Zulassigen jegliche Gewahrleistung aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit aus, soweit in diesem Absatz nichts Abweichendes geregelt ist. Daneben sind sich die Vertragsparteien daruber einig, da(beta) auch im Ubrigen keine sonstigen Anspruche aus jedwedem Rechtsgrund, insbesondere Anspruche auf Schadensersatz, Schadloshaltung und/oder Rucktritt vom Vertrag, gegen den Verkaufer bestehen. Der Verkaufer hat die Kauferin daruber informiert, da(beta) die Gesellschafter der Schuldnerin, Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxx. Xxxxxxxx Xxxxxxx, ihren sich aus Section 8 des Beteiligungsvertrages vom 9. November 2000 sowie der in den Schutzrechtkaufvertragen (Anlage 1 und Anlage 2 zu diesem Vertrag) ergebenden Verpflichtungen zur Einlage der in den Schutzrechtskaufvertragen genannten Patente in die Schuldnerin widersprechen. Sie vertreten die Auffassung, die Schutzrechte stunden nach wie vor ihnen zur personlichen Nutzung zu. Der Verkaufer hat die Kauferin daruber hinaus davon unterrichtet, da(beta) eine Umschreibung der Patente bei den relevanten Patentamtern tatsachlich nicht stattgefunden hat, d.h. bei den Patentamtern die Herren Schmidt/Wieland nach wie vor als Patentinhaber der kaufgegenstandlichen Patente gefuhrt werden. DIE KAUFERIN ERKLART IN VOLLER KENNTNIS UND WURDIGUNG DIESES SACHVERHALTES FOLGENDES: Die Kauferin tragt, das Risiko, dass der Einbringung der kaufgegenstandlichen Patente und des Know-hows durch die Herren Schmidt/Wieland widersprochen wird. Die Kauferin beabsichtigt, mit den Xxxxx Xxxxxxx/Wieland nochmals eine einvernehmliche Losung uber die Inhaberschaft der Schutzrechte herbeizufuhren. /s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx /s/ JMR -5- Sollte dies innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschlu(beta) dieses Vertrages nicht moglich sein, wird die Kauferin alle notwendigen Handlungen zur Klarung der Rechtssituation, insbesondere die notigenfalls gerichtliche Feststellung, da(beta) die Patente in die Schuldn...