Ausschussregelung Musterklauseln
Ausschussregelung. Für fehlerhafte Arbeiten (Ausschuss), die ohne Verschulden des Arbeitnehmers entstanden sind, ist der volle Akkordverdienst zu bezahlen. Nacharbeiten, die ohne Verschulden des Arbeitsnehmers notwendig sind, werden mit dem Akkorddurchschnittsverdienst bezahlt.
Ausschussregelung. Für fehlerhafte Arbeiten (Ausschuss), die ohne Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) der Beschäftigten entstanden sind, ist das durchschnittliche Prämienentgelt fortzuzahlen. Nachar- beiten, die ohne Verschulden der Beschäftigten notwendig sind, werden mit dem Prämiendurch- schnittsverdienst bezahlt.
Ausschussregelung
