Behandlung Musterklauseln

Behandlung. Sie waren bei Ihrem Arzt oder haben auf ärztliche Verordnung z.B. eine Physiotherapie gemacht, eine Brille oder Medikamente gekauft und bez- ahlen dafür die Rechnung. Bitte kopieren oder fotografieren Sie die Rechnung sowie Rezept (=ärztliche Verordnung) bzw. Überweisung.
Behandlung. Ich nehme zum Zeitpunkt der Vereinbarung folgende Medikamente:
Behandlung. 41a Verlaufsbehandlung - Regelbehandlung mit Dokument 74,21 KJP.
Behandlung. Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Tierhalters unter der Maßgabe, das Tier ganzheitlich zu behandeln. Die Behandlungszeiten richten sich nach Vorgaben der Therapeutin, können aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der Behandlung werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Patient zu Patient verschieden sein. Der Halter oder die Halterin verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und dem bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtigen Informationen selbstständig anzugeben. Die Therapeutin ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere wenn der Halter oder die Halterin oder das Tier Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Behandlung. Chirurgische oder medizinische Dienste (einschließlich Diagnosetests), die zur Stellung der Diagnose, Abschwächung oder Heilung der Krankheit, Beschwerde oder Verletzung benötigt werden.
Behandlung. 3.1. Die Klinik ist berechtigt, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen (vgl. Nr. 1) auch ohne ausdrücklichen Auftrag durchzuführen. Im Rahmen der Vertragsdurchführung ist die Klinik berechtigt, das Tier innerhalb der Stallabteilungen bzw. zur Außenstelle der Universität zu verlegen, was mit einem Transport über eine Entfernung von mehreren Kilometern verbunden sein kann.
Behandlung. Medizinisch notwendige chirurgische oder medizinische Leistungen (einschließlich Diagnosetests), die zur Diagnose, Linderung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung benötigt werden und im Einklang mit anerkannten tierärztlichen Praktiken stehen.
Behandlung. 10.1.1 Materialausschuss (MA)
Behandlung. G r u p p e v o n ( h y g i e n i s c h e n , pharmakologischen, chirurgischen oder physikalischen) Mitteln jeglicher Art, deren Hauptziel die vollständige oder teilweise Heilung oder Linderung von Krankheiten nach deren Diagnose ist. Als „Notfall“ gilt jede Situation, die nicht lebensgefährdend ist oder zu nicht wieder gut zu machenden Schäden der körperlichen Unversehrtheit des Patienten führen kann und in welcher eine baldige ärztliche Behandlung erforderlich ist.
Behandlung. Als Zahlungsziel wird 10 Tage nach Rechnungserhalt vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein (werden automatisch Mahngebühren und Zinsen fällig). Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher), oder nicht wahr genommene Termine, werden nach den vereinbarten Sätzen berechnet und erscheinen als gesonderte Rechnung, da sie nicht zu Lasten der privaten Versicherung abgerechnet werden dürfen. Dieser Vertrag ist beidseitig jederzeit kündbar und ersetzt ggfls. bereits vorhandene Verträge. Bei Kündigung wird das ausstehende Honorar sofort fällig.