Ausweisung einer Alternativroute Musterklauseln

Ausweisung einer Alternativroute. Zusätzlich könnte geprüft werden, ob Nebenstraßen oder andere Wege als Alternativroute für touristische Routen sowie den weiträumigen Radverkehr genutzt werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass diese Alternativroute eine geeignete ebene und komfortable Fahrbahn aufweist bzw. dauerhaft aufweisen wird und die verkehrliche Situation eine sichere Nutzung für Radfahrende erlaubt. Die Akzeptanz einer solchen Lösung wird von deren Nutzungsqualität und dem entstehenden Umweg abhängen. Vorteile: - Erhalt einer durchgängigen Route - Radfahren abseits von hochbelasteten oder für Radfahrende unsicheren Straßen Nachteile: - Radfahrende müssen einen Umweg oder ggf. unattraktivere Route in Kauf nehmen - Keine Lösung für Radfahrende mit lokalem Ziel im Umfeld der Schäden - Akzeptanz stark von der Qualität der Alternativroute und dem Umweg abhängig Weiterhin könnte auch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Betracht gezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrbahn von den Radfahrenden sicher befahren werden kann. Dabei sind der bauliche Zustand der Fahrbahn, die Verkehrsbelastung sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Bei der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sind die verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Bei dieser Variante haben die Radfahrenden die Xxxx, ob sie die Fahrbahn oder den geschädigten Radweg nutzen möchten. Vorteile: - Radfahrende haben die Xxxx zwischen der Nutzung der Fahrbahn oder des Radweges Nachteile: - Gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende und Kfz erfordert erhöhte gegenseitige Aufmerksamkeit - Akzeptanzproblem

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.