Übermittlung der Überweisungsdaten Musterklauseln

Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Ikano Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalte- ter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Über- weisungsdaten, zu denen auch die Kontonummer beziehungsweise Internationale Bankkonto- nummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die ebase die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die IBAN des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssys- tem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weiter- geleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Über- weisungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA. Zudem verpflichtet die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) der ebase, zum Zwecke der Geld- wäsche- und Terrorismusbekämpfung, bei der Ausführung von Überweisungen Angaben zum Kunden als Auftraggeber (Zahler) und zum Begünstigten (Zah- lungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adres- se des Zahlers. Bei Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die ebase die in ihren Systemen hinterlegten Da- ten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die ebase Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Kontonummer bzw. Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren In der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittel-
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die IBAN des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Kontonummer bzw. Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zufürgVuenrg stellen. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA. Im Falle von Zahlungen über offene Protokolle, z.B. Ripple, werden Datendauerhaft in deren dezentral verteilteTnransaktionslisten gespeichert. Diese werden aber - und Zahlencode, dann auch zum Zahlungsaufgebenden, wie auch zum Zahlungsäenmgpefr nachverfolgt werden. In dem sogenannten Peer-to_Peer Protokoll kann jeder Ripp- le
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittel- bar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überwei- sungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (I- BAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und Eilüberweisungen im In- land können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecom- munication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungen und Eilüberwei- sungsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäi- schen Union und in der Schweiz.
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
Übermittlung der Überweisungsdaten. Im Rahmen der Ausfü hrung der Ü berweisung ü bermitteebltase die in der Ü berweisung enthaltenen Daten (Ü berweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfä ngers Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfä ngers kann dem Zahlungsempfä nger die Ü berweisungsdaten, zu denen auch die IBAN des Zahlers gehö rt, ganz oder teilweise zur Verfü gung stellen. Bei grenzü berschreitenden Ü berweisungen und bei Eilü berweisungen im Inland kö nnen die Ü berweisungsdaten auch ü ber das Nachrichtenü bermittlung-ssys tem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfä ngers weite-r geleitet werden. Aus Grü nden der Systemsicherheit speichert SWIFT die Ü b-er weisungsdaten vorü bergehend in seinen Rechenzentren in der Europä ischen Union, in der Schweiz und in den USA. Zudem verpflichtet die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 20. Mai 2015 ü ber die Ü bermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung)ebase, zum Zwecke der Geldwä- sche- und Terrorismusbekä mpfung, bei der Ausfü hrung von Ü berweisungen An- gaben zum Kunden als Auftraggeber (Zahler) und zum Begü nstigten (Zahlungs- empfä nger) zu prü fen und zu ü bermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfä nger und der Adresse des Zahlers. Bei Ü berweisungen innerhalb des Europä ischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunä chst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfä ngers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebe- nenfalls Adresse nutzt ebase die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensä tzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfä nger ist. Das heiß t auch, dasesbase Zahlungs- daten ü berprü fen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identitä t des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfä ngers beantworten und auf Anfrage diese Da- ten den zustä ndigen Behö rden zur Verfü gung stellen muss.