Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen Musterklauseln

Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen. (1) Taggleiche Euro-Überweisungen, die der Überweisende mit der Weisung „Sofortavisieret“ erteilt hat, werden dem Kontoinhaber avisiert, sofern die Auslieferung der Zahlungen nicht per Datenfernübertragung erfolgt.
Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank für die Avisierung einer Taggleichen Euro-Überweisung schriftlich einen Übermittlungsweg vorzugeben. Zahlungen, die der Überweisende mit der Weisung »Sofortavisieret« erteilt hat, werden dem Kontoinhaber stets avisiert. Bei Auslie- ferung der Zahlungen per Datenfernübertragung entfällt eine gesonderte Avisierung.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.