Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen. (1) Taggleiche Euro-Überweisungen, die der Überweisende mit der Weisung „Sofortavisieret“ erteilt hat, werden dem Kontoinhaber avisiert, sofern die Auslieferung der Zahlungen nicht per Datenfernübertragung erfolgt.
Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen. (1) Der Kontoinhaber hat der Bank für die Avisierung einer Taggleichen Euro-Überweisung schriftlich einen Übermittlungsweg vorzugeben. Zahlungen, die der Überweisende mit der Weisung »Sofortavisieret« erteilt hat, werden dem Kontoinhaber stets avisiert. Bei Auslie- ferung der Zahlungen per Datenfernübertragung entfällt eine gesonderte Avisierung.