Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen Musterklauseln

Avisierung und Haftung bei Taggleichen Euro-Überweisungen. (1) Taggleiche Euro-Überweisungen, die der Überweisende mit der Weisung „Sofortavisieret“ erteilt hat, werden dem Kontoinhaber avisiert, sofern die Auslieferung der Zahlungen nicht per Datenfernübertragung erfolgt. (2) Bei einer Abweichung zwischen dem von ihr schriftlich angezeigten und dem gutge- schriebenen Xxxxxx haftet die Bank gegenüber dem begünstigten Kontoinhaber nach den Haftungsregelungen in Abschnitt I.