Zielsetzung und Geltungsbereich Musterklauseln

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.
Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI - Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten For- maten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden rechtlichen Bestimmungen und wird durch die Anwendung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenaustausch, die in den EDI@energy-Dokumenten „Allgemeine Festlegungen“ und „Regelungen zum Übertragungsweg“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt sind, ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI ab- gewickelten Transaktionen ergeben.
Zielsetzung und Geltungsbereich. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustau- sches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetza- gentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt.
Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2. Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3. Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.
Zielsetzung und Geltungsbereich. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI – Electronic Data Interchange) unterliegen. Der automatisierte Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Für die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwenden.
Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Zwischen dem Kunden und Vodafone bestehen Verträge über Vodafone-Dienstleistungen. Original: Vodafone GmbH 1. Kopie: Vertriebsorganisation 2. Kopie: Kunde 1.2 Diese Vereinbarung regelt die Übermittlung der elekt- ronischen Vodafone Festnetzrechnung im Format EDIFACT gemäß der in § 14 Abs. 3 UStG genannten Empfehlung 94/820/EG der Europäischen Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches. Sie legt die Bedingungen fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches unterliegen (EDI-Verfahren). 1.3 Für die Übermittlung im EDIFACT-Format steht neben dem Dokument „Rechnung“ auf Wunsch die „Verbindungsübersicht“ (Einzelverbindungsnachweis) zur Verfügung. 1.4 Die Übermittlung der Rechnungsdaten erfolgt über AS2. 1.5 Ergänzend gelten die Bedingungen Ihres Vodafone- Vertrages (wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen).
Zielsetzung und Geltungsbereich. Diese EDI-Vereinbarung legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches unterliegen (EDI-Verfahren). Die Vereinbarung besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Bestimmungen. Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben. Die Parteien sind hinsichtlich der Durchführung des EDI-Verfahrens berechtigt, sich Dritten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu bedienen, sofern dies der jeweils anderen Partei vorher mitgeteilt wird und diese vorher schriftlich zustimmt.. Dies entbindet die Parteien nicht von ihren Verpflichtungen.
Zielsetzung und Geltungsbereich. Die Gesellschaft stellt an sich den Anspruch, ein modernes und zukunftsfähiges Unternehmen zu sein, das ausgezeichnete Leistungen erbringt und sich den Grundwerten der Gemeinschaft verpflichtet fühlt. Die Gesellschaft trägt die Verantwortung dafür, eine Unternehmenskultur zu schaffen und zu erhalten, in der die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sowie ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt werden. Wegen der Vielzahl von Gesetzen und behördlichen Anforderungen ist es kaum möglich, für jede denkbare Situation eine vorgefertigte Lösung anzubieten. Um aber so weit wie möglich ein Handeln nach Gesetzen und ethischen Werten zu gewährleisten, hat die Gesellschaft diese ALLGEMEINE VERHALTENSRICHTLINIE („AVR“) formuliert. Sie definiert die allgemeinen Maßstäbe für das Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in geschäftlicher, rechtlicher und ethischer Hinsicht und ist maßgeblich für den Umgang mit Kollegen bzw. Kolleginnen, Xxxxxx und Geschäftspartnern. Diese AVR ist zugleich Ausprägung der für alle Unternehmen der Xxx Xxxxxx Stiftung geltenden VERPFLICHTENDEN GRUNDSÄTZE UND LEITLINIEN: Unsere Ziele, unsere Werte, unser Handeln („VG&L“). Die AVR richtet sich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einschließlich der Geschäftsführung. Von jedem Einzelnen wird die konsequente Einhaltung dieser AVR und etwaiger weiterer interner Richtlinien, die für das jeweilige Aufgabengebiet relevant sind, erwartet. Bitte lesen Sie diese AVR, die VG&L und andere für Sie maßgebliche interne Richtlinien aufmerksam durch. Diese AVR ist auch dann einzuhalten, wenn die geltenden Gesetze oder Vorschriften weniger weitreichend sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass zugleich nicht auszuschließen ist, dass strengere Gesetze und Vorschriften gelten können, als sie in dieser AVR niedergelegt sind. In diesem Fall haben diese strengeren Gesetze und Vorschriften Vorrang. Die Gesellschaft dankt Ihnen bereits jetzt dafür, dass Sie bei der Einhaltung dieser AVR mitwirken. Nur so können wir unseren eigenen hohen Ansprüchen im Umgang untereinander und gegenüber Kunden und Geschäftspartnern gerecht werden. Sie tragen damit dazu bei, die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft in diesem Unternehmen sicherzustellen. Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxx _ _ Xxxxx Xxxxx Hammerau, Mai 2021 Xxxxxxxxx Xxxx
Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Ab- wicklung von Transaktionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden rechtlichen Bestim- mungen und wird durch die Anwendung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenaustausch, die in den EDI@energy-Dokumenten „Allge- meine Festlegungen“ und „Regelungen zum Übertragungsweg“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt sind, ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestim- mungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.
Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben. Anschriften: Xxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx-Xxxxxxxx Telefon: 0381 / 000 00 00 Fax. 0381 / 000 00 00 Bankverbindung: Geschäftsführer: Xxxxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx Konto 858 058 106 BLZ 100 100 10 Postbank Berlin Sitz der Gesellschaft: Rostock IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Registergericht: Amtsgericht Rostock HRB 13265 BIC: XXXXXXXXXXX Finanzamt Rostock – Xx.Xx. 079/133/05781