Bauabweichungsantrag (Produktionsprozess oder Produkt). Bauabweichungsanträge müssen als Ausnahme betrachtet werden und vom Lieferanten so weit wie möglich vermieden werden. Der Lieferant ist verpflichtet, jede vorübergehende Abweichung (begrenzt durch Dauer oder Stückzahl) an einem Produk- tionsprozess oder einem Produkt zur PPF-/PPAP-Freigabe umgehend an iwis anzuzeigen. Diese Verpflichtung gilt auch vor Beginn jeder von iwis nicht freigegebenen Nacharbeit. Damit diese vorübergehende Bauabweichung vom iwis Change Committee bewertet werden kann, muss das ausgefüllte iwis Formular „Antrag auf Bauabweichung“ (F222) und gegebenenfalls eine Präsentation zur Erläuterung der Bauabwei- chung an die entsprechenden folgenden Postfächer geschickt werden: • Deutschland: xxxxxxxx-xxxxxxxx-XX@xxxx.xxx • Rumänien: xxxxxxxx-xxxxxxxx-XX@xxxx.xxx • China: xxxxxxxx-xxxxxxxx-XX@xxxx.xxx • Indien: xxxxxxxx-xxxxxxxx-XX@xxxx.xxx • USA: xxxxxxxx-xxxxxxxx-XX@xxxx.xxx Nur im Falle der schriftlichen Freigabe des iwis Formular „Antrag auf Bauabweichung“ (F222) durch das iwis Change Com- mittee darf das „abweichende“ Produkt unter den folgenden Bedingungen geliefert werden: • Identifizierung aller betroffenen Lieferungen mit der iwis Bauabweichungsantragsnummer an allen Ladungsträgern und auf dem Lieferschein (gegebenenfalls Rechnung) • Mitteilung aller Lieferscheinnummern (gegebenenfalls Rechnungsnummern) an dieselben oben genannten Postfä- cher vor dem Versand des "abweichenden" Produkts Weiterhin sendet iwis eine unberechtigte Qualitätsreklamation an den Lieferanten. Ein 8D-Bericht mit Ursachenanalyse, Korrekturmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung eines Wiederholfalls ist zwingend erforderlich. Lieferungen un- ter freigegebenen Bauabweichungen können bei iwis einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden. Bauabweichungs- anträge werden in der Lieferantenperformance Serie bewertet (siehe 5.3.6.1) und können zu einem Eskalationslevel füh- ren (siehe 5.3.7). Bauabweichungsanträge des Lieferanten, die der Lieferant zu vertreten hat, führen zu Kosten bei iwis und gegebenenfalls iwis-Kunden, die dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden und von ihm zu tragen sind. Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant zur Zahlung folgender Beträge: • einer Aufwandsentschädigung von 500 € als Beteiligung an den verursachten Kosten der Aktivitäten zur Bewertung eines Bauabweichungsantrags durch das iwis Change Committee, wenn der Antrag abgelehnt wird • einer Aufwandsentschädigung von 800 € als Beteiligung an den verursachten Kosten der Aktivitäten ...