Benachrichtigung iwis durch den Lieferanten. 5.3.3.1 Stillstand von 12 oder mehr Monaten Nach einem Stillstand von Linien, Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Kavitäten, etc. von 12 oder mehr Monaten für ein spezifisches Produkt ist der Lieferant gemäß den Referenzhandbüchern VDA Band 2 beziehungsweise AIAG (PPAP) in der jeweils gültigen Fassung beschrieben verpflichtet, vor einer Wiederaufnahme der Serienproduktion ein internes PPF- /PPAP-Verfahren durchzuführen und die vollständige Dokumentation aufzubewahren. Der Lieferant ist verpflichtet, den zuständigen iwis Qualitätsverantwortlichen mit der Zusendung des intern freigegebe- nen PPF-Deckblatts/PSW zu benachrichtigen und auf Anfrage weitere PPF-/PPAP-Unterlagen vorzulegen.