Bauliche Anforderungen Musterklauseln

Bauliche Anforderungen. Die Unterbringung der aktiven funktechnischen Einrichtungen muss in eigenen Räumen erfolgen, die feuerbeständige Decken und Wände und mindestens feuer-hemmende Türen haben. In diesen Räu- men können weitere sicherheitstechnische Einrichtungen (wie BMA, Einbruchmeldeanlagen usw.) untergebracht werden. Falls eine Brandmeldeanlage (BMA) im Objekt vorhanden ist, sind die Räume durch die BMA zu überwachen. Wenn die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage aus mehreren S/E-Anlagen besteht und diese räumlich getrennt untergebracht sind, kann von den oben genannten baulichen Anforderungen abgesehen wer- den. Räume, in denen sich funktechnische Anlagen befinden, sollten nicht gesprinklert sein.
Bauliche Anforderungen