Allgemeine Hinweise. Die nachfolgende Darstellung der für eine Beteiligung an der Investmentgesellschaft bedeutsamen Steuervorschriften bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltende Rechts- lage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergeset- zen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen und Gerichtsent- scheidungen ergibt. Hierbei bleiben zum Zeitpunkt der Vertriebs- anzeige diskutierte Änderungen von Steuergesetzen oder Ver- waltungsanweisungen sowie nicht veröffentlichte Verwaltungs- anweisungen oder Gerichtsurteile unberücksichtigt. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Dar- stellung der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft durch eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Privatvermögen hält. Kirchensteuer- liche Auswirkungen der Beteiligung und die steuerlichen Aus- wirkungen einer Vererbung oder Schenkung der Beteiligung an der Investmentgesellschaft werden in der nachfolgenden Dar- stellung nicht berücksichtigt. Weiterhin geht die nachfolgende Beschreibung davon aus, dass der Anleger seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenmitteln finanziert. Die nachfolgenden Erläuterungen können eine konkrete Rechts- oder Steuerberatung des Anlegers nicht ersetzen und stellen eine solche auch nicht dar. Jedem Anleger wird geraten, sich vor einem Beitritt zur Investmentgesellschaft durch einen mit der persönlichen Situation des Anlegers vertrauten steuerlichen Berater über die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft und ggf. ihrer Verer- bung oder Schenkung ausführlich beraten zu lassen. Dies gilt in besonderem Maße für Anleger, deren Beitritt aufgrund einer Aus- nahmeregelung nach § 5 (2) oder (4) des Gesellschaftsvertra- ges – beispielsweise öffentlich-rechtliche Körperschaften des deutschen Rechts, gemeinnützige private und öffentlich-rechtli- che Stiftungen deutschen Rechts, Kirchen und anerkannte Reli- gions- oder Weltanschauungsgemeinschaften – zugelassen wird. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zum Zeitpunkt der Vertriebs- anzeige geltenden Steuergesetze und steuerlichen Verwaltungs- anordnungen bis zum Ende der Laufzeit der Investmentgesell- schaft in unveränderter Form fortbestehen oder die Finanzver- waltung der Rechtsauffassung der Verwaltungsgesellschaft in allen Punkten vollumfänglich folgt. Die mit diesem Umstand zusammenhängenden Risiken sind im Kapitel „D...
Allgemeine Hinweise. Dieser Nachtrag stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Schuldverschreibungen dar an Personen in Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine Einladung zu stellen unrechtmäßig wäre. Die Aushändigung dieses Nachtrags oder ein Verkauf hierunter bedeuten unter keinen Umständen, dass die darin enthaltenen Angaben zu jedem Zeitpunkt nach dem Datum dieses Nachtrags zutreffend sind. Insbesondere bedeuten weder die Aushändigung dieses Nachtrags noch der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen, dass sich seit dem Datum dieses Nachtrags, oder falls dies früher ist, das Datum auf das sich die entsprechende im Nachtrag enthaltene Information bezieht, keine nachteiligen Änderungen ergeben haben oder Ereignisse eingetreten sind, die zu einer nachteiligen Änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und/oder der Emittentin und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen die HYPO BURGENLAND Gruppe) führen oder führen können. Dies gilt ungeachtet der Verpflichtung der Emittentin, jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen könnten und die zwischen der Billigung des Prospekts und dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder, wenn diese später eintritt, der Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt auftreten bzw. festgestellt werden, in einem Nachtrag zum Prospekt bekannt zu machen. Die in diesem Nachtrag enthaltenen Angaben wurden durch die Emittentin und etwaige andere in diesem Nachtrag angegebene Quellen zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung und Verbreitung der Informationen zu einem anderen Zweck als dem Erwerb der Schuldverschreibungen ist unzulässig. Keine Person ist ermächtigt, Informationen oder Zusagen über die Emittentin und/oder unter dem Programm begebene Schuldverschreibungen abzugeben, die nicht in dem durch diesen Nachtrag ergänzten Prospekt enthalten sind. Falls solche doch erfolgen, darf niemand darauf vertrauen, dass diese von der Emittentin autorisiert worden sind. Informationen oder Zusagen, die im Zusammenhang mit dem Angebot, der Zeichnung oder dem Verkauf der Schuldverschreibungen gegeben werden und die über die in dem um diesen Nachtrag (und allfällige weitere Nachträge) ergänzten Prospekt enthaltenen Angaben hinausgehen, sind ungültig. Jedwede Entscheidung zur Inves...
Allgemeine Hinweise. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
Allgemeine Hinweise. Feuerwehr-Laufkarten (FLK) müssen folgende Informationen beinhalten: Genaue Bezeichnung des Geschosses bzw. der Ebene: • Standort der Brandmelderzentrale bzw. der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) und ggf. der Unterzentrale(n) • Laufweg vom FIZ zur jeweiligen Meldergruppe als grüne Linie markiert mit Laufrichtung • im Laufweg liegende Türen und Treppenräume • ggf. vorhandene Feuerwehraufzüge • Lage der Wandhydranten und/oder der Anschlusseinrichtungen der Steigleitungen • Nutzung des Meldebereiches • Meldergruppe, Melderart (autom. Brandmelder, Druckknopfmelder, Rauchansaugsysteme oder Mehrsensorenmelder, Angabe der Brandkenngröße), Lage und Kennzeichnung der Melder in der jeweiligen Meldergruppe • Bereiche mit stationären Löschanlagen: Die Art des Löschmittels ist anzugeben. Die Bereiche sollten mit Bildzeichen nach DIN 14034 und gem. VdS-Empfehlung (Form 2030) farblich (blau), ggf. mit Schraffur, gekennzeichnet werden • Zimmernummern bzw. Zimmerbezeichnungen der einzelnen Räume • Gebäudebezeichnungen, sollten mehrere Gebäude im Überwachungsbereich beinhaltet sein Bei Brandmeldeanlagen, die über Informationssysteme mit automatischem Ausdruck von Feuerwehr-Laufkarten verfügen, muss ein kompletter Satz Feuerwehr-Laufkarten für alle Meldergruppen separat zur Verfügung stehen (laminiert). In der Legende der Feuerwehr-Laufkarten müssen nur die in den Plänen verwendeten Symbole erklärt werden.
Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen?
1.2 Was müssen Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags beachten?
1.2.1 Geben Sie uns bitte bei allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsschein-Nummer an.
1.2.2 Der genaue zu zahlende Beitrag ist von dem Wert Ihre versicherten Xxxxxx und vielen weiteren Faktoren, die wir im Antrag erfragen, abhängig. Bitte entnehmen Sie den Beitrag für Ihre Geschäftsinhaltsversicherung dem Antrag oder Vorschlag.
1.2.3 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem darin festgesetzten Zeitpunkt. Wird der Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Ver- sicherungsschutz zu dem festgesetzten Zeitpunkt. Die Folgebeiträge müssen Sie jeweils zu Beginn der Versicherungsperiode zahlen. Haben Sie Ratenzahlungen vereinbart, sind diese am Ersten des Monats fällig, in dem die Versicherungsperiode beginnt. Bei vereinbarter Ratenzahlung gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder soweit eine Entschädigung fällig wird. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag oder Vorschlag und später dem Versicherungsschein.
1.2.4 Zeigen Sie uns oder unseren Vertriebspartnern bitte unverzüglich an:
a) wenn eine Gefahrerhöhung eintritt (Beispiele: Betriebsart/Branche hat sich geändert; ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.)
b) wenn Sie den versicherten Betrieb/die versicherte Praxis veräußern, geben Sie uns den Namen und die Anschrift des Erwerbers bekannt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen geht die Versicherung auf den Erwerber über. Händigen Sie ihm deshalb die Vertragsunterlagen aus.
c) wenn Sie eine Änderung der Betriebseinrichtung oder der Waren/Vorräte vornehmen, damit die Versicherungs- summe entsprechend angepasst werden kann.
1.2.5 Darüber hinaus sind in den Versicherungsbedingungen einige Auflagen enthalten, die ohnehin zu den üblichen Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Ein Nichtbeachten dieser Sorgfaltspflichten beeinträchtigt Ihren Versicherungsschutz!
1.3 Wie verhalten Sie sich am besten im Schadenfall? Polizeidienststelle gemeldet werden.
1.4 Selbstbehalte im Versi...
Allgemeine Hinweise. 1.1 Die Gesellschaft erbringt auf der Basis der von ihr betriebenen Breit- bandkabelnetze Dienste in den Bereichen Festnetztelefonie, Internet und Fernsehen. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Dienste durch ihre Kunden erhebt und verwendet die Gesellschaft personenbezo- gene Daten ihrer Kunden (nachfolgend die „Daten“) wie in diesen Daten- schutzbestimmungen beschrieben. Die Erhebung und Verwendung der Daten erfolgt dabei im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Die Gesellschaft ist zur Einhaltung des Fernmelde- und Datengeheimnis- ses verpflichtet.
1.2 Anfragen zum Datenschutz sowie Auskunftsersuchen über die gespeicherten Daten von Kunden können die Kunden an den für sie zuständigen Kundenservice oder den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft (Datenschutzbeauftragter, Tele Columbus Gruppe, Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxx.xxx) richten.
Allgemeine Hinweise. Wer ist Vertragspartner? Was Sie vor der Antragstellung wissen sollten:
1 Massiv (Mauerwerk, Beton) hart (z. X. Xxxxxx, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
2 Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahl- betonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilbleche, Asbestzement, kein Kunststoff) hart (z. X. Xxxxxx, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
3 Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeg- licher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Stellen hart (z. X. Xxxxxx, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) Fertighäuser Gruppe Außenwände Dacheindeckung 1 In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbe- ständigen Bauteilen (massiv) hart (z. X. Xxxxxx, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) 2 Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, nach außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z. X. Xxxx, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff) hart (z. X. Xxxxxx, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
Allgemeine Hinweise. 3.1 Grundsätzlich können Sie nur mit so vielen Fahrzeugen zur gleichen Zeit im Parkhaus anwesend sein, wie Sie Stellplätze haben. Wenn Sie Ihr Stellplatzkontingent voll ausgenutzt haben, können Sie mit keiner weiteren Dauerparker-Karte einfahren.
3.2 Versuchen Sie niemals hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug direkt ein- oder auszufahren. Die Schranke würde beim Senken Ihr Fahrzeug treffen und beschädigen. Eine Umcodierung würde ebenfalls nicht stattfinden.
3.3 Fahren Sie nie ein oder aus, während sich die Schrank bewegt. Warten Sie das Öffnen bzw. schließen ab damit Ihre Karte einen neuen Impuls geben kann.
3.4 Die Dauerparker-Karte ist ein Schlüssel. Eine Ersatzkarte kostet 15,00 Euro. Bei Verlust oder Beschädigung werden Ihnen diese Kosten weiterberechnet.
3.5 Bitte behandeln Sie die Dauerparker-Karte schonend. Legen Sie sie nie in den Sonnenbereich oder auf Kunststoffunterlagen. Starke Temperaturschwankungen und mechanische Überbelastungen sind zu vermeiden. Die Karte darf nicht geknickt werden.
3.6 Durch Drücken der Ruftasten an den Automaten der Parkabfertigungsanlage sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Telefonisch steht Ihnen unser Service-Center zusätzlich kostenlos unter Tel. 0800 / 00 00 000 täglich 24 Stunden zur Verfügung.
3.7 Ohne Dauerparker-Karte darf Sie der Mitarbeiter nicht ein- bzw. ausfahren lassen. Sie müssen in diesem Fall das normale Parkentgelt bezahlen.
3.8 Bei Hochwasser- bzw. Überschwemmungs-Schäden besteht kein Versicherungsschutz. Eine Benachrichtigung bei Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Hochwasser, kann aus verständlichen Gründen nicht erfolgen.
3.9 Bitte grundsätzlich vorwärts einparken!
3.10 Die neuen Dauerkarten sind sowohl vorbereitet, um am Lesefeld an Ein- und Ausfahrt als auch über die graue Kathreinantenne zu funktionieren. Für letzteres muss die Karte gut sichtbar in dem vorgesehenen Bereich der Windschutzscheibe angebracht werden. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Vertragswerkstatt, um die dafür von den Herstellern vorgegebene Bereiche zu finden.
Allgemeine Hinweise. Nebenkosten
Allgemeine Hinweise. Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bau- sparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die Zutei- lungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsleistungen aller Bausparer / innen abhängig. Die Höhe der monatlichen Sparleistungen beein- flusst den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Wartezeit kann danach Schwankungen unterworfen sein. Geringere Regelsparbeiträge ver- längern die Laufzeit bis zur Zuteilung.