Allgemeine Hinweise. Feuerwehr-Laufkarten (FLK) müssen folgende Informationen beinhalten: Genaue Bezeichnung des Geschosses bzw. der Ebene: • Standort der Brandmelderzentrale bzw. der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) und ggf. der Unterzentrale(n) • Laufweg vom FIZ zur jeweiligen Meldergruppe als grüne Linie markiert mit Laufrichtung • im Laufweg liegende Türen und Treppenräume • ggf. vorhandene Feuerwehraufzüge • Lage der Wandhydranten und/oder der Anschlusseinrichtungen der Steigleitungen • Nutzung des Meldebereiches • Meldergruppe, Melderart (autom. Brandmelder, Druckknopfmelder, Rauchansaugsysteme oder Mehrsensorenmelder, Angabe der Brandkenngröße), Lage und Kennzeichnung der Melder in der jeweiligen Meldergruppe • Bereiche mit stationären Löschanlagen: Die Art des Löschmittels ist anzugeben. Die Bereiche sollten mit Bildzeichen nach DIN 14034 und gem. VdS-Empfehlung (Form 2030) farblich (blau), ggf. mit Schraffur, gekennzeichnet werden • Zimmernummern bzw. Zimmerbezeichnungen der einzelnen Räume • Gebäudebezeichnungen, sollten mehrere Gebäude im Überwachungsbereich beinhaltet sein Bei Brandmeldeanlagen, die über Informationssysteme mit automatischem Ausdruck von Feuerwehr-Laufkarten verfügen, muss ein kompletter Satz Feuerwehr-Laufkarten für alle Meldergruppen separat zur Verfügung stehen (laminiert). In der Legende der Feuerwehr-Laufkarten müssen nur die in den Plänen verwendeten Symbole erklärt werden. Die Feuerwehr kann verlangen, dass Lage-, Alarm-, Übersichts- und Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellt und in unmittelbarer Nähe des FIZ, vorzugsweise in der FIZ-Kombination bei den FLK hinterlegt werden. Für Gebäude nach § 38 LBO (Sonderbauten) werden durch baurechtliche Auflagen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert.
Allgemeine Hinweise. 1) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
Allgemeine Hinweise. Die nachfolgende Darstellung der für eine Beteiligung an der Investmentgesellschaft bedeutsamen Steuervorschriften bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltende Rechts- lage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergeset- zen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen und Gerichtsent- scheidungen ergibt. Hierbei bleiben zum Zeitpunkt der Vertriebs- anzeige diskutierte Änderungen von Steuergesetzen oder Ver- waltungsanweisungen sowie nicht veröffentlichte Verwaltungs- anweisungen oder Gerichtsurteile unberücksichtigt. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Dar- stellung der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft durch eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Privatvermögen hält. Kirchensteuerli- che Auswirkungen der Beteiligung und die steuerlichen Auswir- kungen einer Vererbung oder Schenkung der Beteiligung an der Investmentgesellschaft werden in der nachfolgenden Darstellung nicht berücksichtigt. Weiterhin geht die nachfolgende Beschrei- bung davon aus, dass der Anleger seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenmitteln finanziert. Die nachfolgenden Erläuterungen können eine konkrete Rechts- oder Steuerberatung des Anlegers nicht ersetzen und stellen eine solche auch nicht dar. Jedem Anleger wird geraten, sich vor einem Beitritt zur Investmentgesellschaft durch einen mit der persönlichen Situation des Anlegers vertrauten steuerlichen Berater über die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Investmentgesellschaft und ggf. ihrer Ver- erbung oder Schenkung ausführlich beraten zu lassen. Dies gilt im besonderen Maße für Anleger, deren Beitritt aufgrund einer Ausnahmeregelung nach § 5 (2) oder (4) des Gesellschaftsver- trages – beispielsweise öffentlich-rechtliche Körperschaften des deutschen Rechts, gemeinnützige private und öffentlich-recht- liche Stiftungen deutschen Rechts, Kirchen und anerkannte Reli- gions- oder Weltanschauungsgemeinschaften – zugelassen wird. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zum Zeitpunkt der Vertrieb- sanzeige geltenden Steuergesetze und steuerlichen Verwal- tungsanordnungen bis zum Ende der Laufzeit der Investmentge- sellschaft in unveränderter Form fortbestehen oder die Finanz- verwaltung der Rechtsauffassung der Verwaltungsgesellschaft in allen Punkten vollumfänglich folgt. Die mit diesem Umstand zusammenhängenden Risiken sind im Kapitel „Die...
Allgemeine Hinweise. 1.1 Die Gesellschaft erbringt auf der Basis der von ihr betriebenen Breit- bandkabelnetze Dienste in den Bereichen Festnetztelefonie, Internet und Fernsehen. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Dienste durch ihre Kunden erhebt und verwendet die Gesellschaft personenbezo- gene Daten ihrer Kunden (nachfolgend die „Daten“) wie in diesen Daten- schutzbestimmungen beschrieben. Die Erhebung und Verwendung der Daten erfolgt dabei im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Die Gesellschaft ist zur Einhaltung des Fernmelde- und Datengeheimnis- ses verpflichtet.
Allgemeine Hinweise. 1.1 Wer ist Vertragspartner und was sind die Vertragsgrundlagen? Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamte „Vertragsinformation“ sorgfältig zu lesen.
Allgemeine Hinweise. Die im Prospekt enthaltenen Informationen in Bezug auf die Emittentin und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen die "Hypo Vorarlberg-Gruppe"), die mit den Schuldverschreibungen verbundenen Rechte sowie die geltende Rechtslage und Praxis der Rechtsanwendung (zB steuerliche Angaben), beziehen sich auf das Datum dieses Prospektes. Diese Informationen sind solange gültig, als nicht aufgrund eines neuen wichtigen Umstandes oder einer wesentlichen Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit hinsichtlich der im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen können, ein Nachtrag zum Prospekt gebilligt und veröffentlicht wurde. Die Gültigkeit dieses Prospekts ist mit höchstens zwölf Monaten nach dem Tag seiner Veröffentlichung beschränkt vorausgesetzt, dass er erforderlichenfalls um etwaige Nachträge ergänzt wird. Eine möglichst vollständige Information über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen der Emittentin ist nur gegeben, wenn dieser Prospekt - ergänzt um allfällige Nachträge - in Verbindung mit den jeweils veröffentlichten Endgültigen Bedingungen einer Schuldverschreibung gelesen wird. Investoren haben sich bei einer Investitionsentscheidung auf ihre eigene Einschätzung der Emittentin sowie die Vorteile und Risiken, die mit der Investition in Schuldverschreibungen der Emittentin zusammenhängen, zu verlassen. Jedwede Entscheidung zur Investition in Schuldverschreibungen der Emittentin sollte ausschließlich auf dem genauen Studium des Prospekts zusammen mit den jeweiligen Endgültigen Bedingungen beruhen, wobei zu bedenken ist, dass jede Zusammenfassung oder Beschreibung rechtlicher Bestimmungen, gesellschaftsrechtlicher Strukturen oder Vertragsverhältnisse, die in diesem Prospekt enthalten sind, nur der Information dient und nicht als Rechts- oder Steuerberatung betreffend die Auslegung oder Durchsetzbarkeit ihrer Bestimmungen oder Beziehungen angesehen werden sollte. Der Prospekt ersetzt nicht die in jedem individuellen Fall unerlässliche Beratung durch geeignete Berater des Investors. Der vorliegende Prospekt dient ausschließlich der Information von potentiellen Anlegern. Bei den im Prospekt enthaltenen Informationen handelt es sich insbesondere weder um eine Empfehlung zum An- oder Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren noch um eine Aufforderung bzw. eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung oder zum An- oder Verkauf derselben. Im Falle irgendwelcher Zweifel über den Inhalt ode...
Allgemeine Hinweise. Die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen in Bezug auf die Emittentin, die mit den Schuldverschreibungen verbundenen Rechte sowie die geltende Rechtslage und Praxis der Rechtsanwendung, beziehen sich auf das Datum dieses Prospekts. Diese Informationen sind solange gültig, als nicht aufgrund eines neuen wichtigen Umstandes oder einer wesentlichen Unrichtigkeit oder einer wesentlichen Ungenauigkeit, ein Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht und gebilligt wurde. Eine möglichst vollständige Information über die Emittentin und die Schuldverschreibungen ist nur gegeben, wenn dieser Prospekt - ergänzt um allfällige Nachträge - in Verbindung mit den durch Verweis in diesen Prospekt inkorporierten Informationen und den jeweils veröffentlichten maßgeblichen Endgültigen Bedingungen einer Serie von Schuldverschreibungen gelesen wird. Die Emittentin hat auf der Titelseite genannten Arranger und Dealer (der "Arranger") bestätigt und wird jedem weiteren in Zukunft im Rahmen des Programms bestellten Dealer (die "Dealer") bestätigen, dass dieser Prospekt alle Informationen enthält, die im Zusammenhang mit dem Programm und der Emission und dem Angebot von Schuldverschreibungen unter diesem Programm wesentlich sind; dass die hierin enthaltenen Informationen in allen wesentlichen Punkten richtig und nicht irreführend sind; dass alle hierin zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Absichten aufrichtig sind; dass es keine anderen Tatsachen gibt, deren Auslassung diesen Prospekt als Ganzes oder einzelne dieser Informationen oder die Äußerung solcher Meinungen oder Absichten in irgendeiner wesentlichen Hinsicht irreführend machen würde; und dass alle angemessenen Nachforschungen angestellt wurden, um alle Tatsachen festzustellen und die Richtigkeit aller hierin enthaltenen Aussagen zu überprüfen. Keine Person ist ermächtigt, Informationen oder Zusagen über die Emittentin und/oder die Schuldverschreibungen abzugeben, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind. Falls solche doch erfolgen, darf niemand darauf vertrauen, dass diese von der Emittentin authorisiert wurden. Weder die Aushändigung dieses Prospekts oder der Endgültigen Bedingungen, noch ein öffentliches Angebot noch der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen bedeutet, dass sich seit dem Datum dieses Prospekts keine nachteiligen Änderungen ergeben haben oder Ereignisse eingetreten sind, die zu einer nachteiligen Änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin führen oder führen könnt...
Allgemeine Hinweise. Nebenkosten
Allgemeine Hinweise. 4.1 Die Ihnen überlassene Dauerparker-Karte ist so codiert, dass auf eine Einfahrt grundsätzlich eine Ausfahrt folgen muss. Bitte beachten Sie dies und versuchen Sie niemals, zweimal hintereinander ein- oder auszufahren, bevor nicht eine Fahrt in die Gegenrichtung erfolgt ist.
Allgemeine Hinweise. Versicherte Reisen: Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) welt- weit bis zu jeweils 42 Tagen – innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat, jedoch nur, wenn die Entfernung zwi- schen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 42 Tagen besteht Versicherungs- schutz nur für die ersten 42 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit so- wie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeits- stätte sind nicht versichert. Familie/Paar: Als Familie/Paar gelten maximal zwei Erwachsene sowie ggf. Kinder bis einschließlich 26 Jahre, solange sie sich in Ausbildung befinden. Der Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares. Als Familie gilt nicht eine Kleingruppe (z. B. 2 Lehrer mit Schülern o.ä.). Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und endet nach Ablauf eines Jahres.