Bearbeitung von Anfragen von Betroffenen Musterklauseln

Bearbeitung von Anfragen von Betroffenen. 1. Für den Fall, dass eine betroffene Person eine Anfrage über ihre personenbezogenen Daten an den Verarbeiter sendet, leitet der Verarbeiter die Anfrage an den Verarbeitungsverant- wortlichen weiter und informiert die betroffene Person darüber. Der Verarbeitungsverant- wortliche bearbeitet die Anfrage anschließend selbstständig. Wenn sich zeigt, dass der Ver- arbeitungsverantwortliche bei der Bearbeitung einer Anfrage einer betroffenen Person Hilfe vom Verarbeiter benötigt, arbeitet der Verarbeiter daran mit. Hierfür kann der Verarbeiter Kosten berechnen.