Verarbeitungsvertrag Musterklauseln

Verarbeitungsvertrag. Dieser Verarbeitungsvertrag ist - ebenso wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein integraler Bestandteil jedes Vertrags über Dienstleistungen zwischen der BRIGHT Software B.V., mit Sitz in Dies- sen und eingetragen bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer: 18046765 (nachfolgend genannt: "Organisation") und ihrer Gegenpartei. Im Rahmen dieses Verarbeitungsvertrags gilt BRIGHT Software als "Verarbeiter" und die Gegenpartei (Auftraggeber) als "Verarbeitungsverantwortlicher". Es gelten die nachstehenden Voraussetzungen: • Der Verarbeitungsverantwortliche hat mit seinen Kunden einen Vertrag geschlossen und der Verarbeitungsverantwortliche möchte den Verarbeiter mit der Durchführung dieses Vertrags beauftragen. • Der Verarbeitungsverantwortliche und der Verarbeiter haben für das Vorstehende einen Ver- trag geschlossen. • Der Verarbeiter kann bei der Erfüllung des Vertrags in einigen Fällen als Verarbeiter im Sinne von Absatz 4.8 der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") angesehen werden. • Der Verarbeitungsverantwortliche wird als Verarbeitungsverantwortlicher im Sinne von Ab- satz 4.7 der DSGVO bezeichnet. • Wenn in diesem Verarbeitungsvertrag personenbezogene Daten genannt werden, sind per- sonenbezogene Daten im Sinne von Absatz 4.1 der DSGVO gemeint. • Der Verarbeiter ist bereit, den Verpflichtungen mit Bezug auf Sicherheit und andere Aspekte der DSGVO zu erfüllen, soweit dies in seiner Macht liegt. • Die DSGVO verpflichtet den Verarbeitungsverantwortlichen, dafür Sorge zu tragen, dass der Verarbeiter organisatorische Sicherheitsmaßnahmen mit Bezug auf die durchzuführenden Verarbeitungen beachtet. • Der DSGVO verpflichtet den Verarbeitungsverantwortlichen, auch die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überprüfen. • Die Parteien möchten, auch im Hinblick auf die Anforderungen von Artikel 28, Absatz 3, der DSGVO, ihre Rechte und Pflichten durch diesen Verarbeitungsvertrag („Verarbeitungsver- trag") schriftlich festhalten, und wenn in diesem Verarbeitungsvertrag Begriffe aus der Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genannt werden, sind somit die entsprechenden Be- griffe aus der DSGVO gemeint. Die Parteien haben Folgendes vereinbart: