Begleitmaterial Musterklauseln

Begleitmaterial. Das Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt, darf nur zu Zwecken im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung verwendet werden und darf insbesondere nicht ohne Einwilligung von Fraunhofer IRB vervielfältigt oder verbreitet werden. Fraunhofer IRB ist allein für die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung des versprochenen Begleitmaterials verantwortlich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Qualitätsanforderungen.
Begleitmaterial. Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in 9. Schweigepflicht des Teilnehmers dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleich- Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über zeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren. nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kursgebühr
Begleitmaterial. Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Frage- bögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kurs- gebühr enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmers. Für die Teilnahme am Seminar wird ein Pauschal- Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbrin- genden Leistungen ab. Sollte der Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe unverschuldet verhindert sein, gelten die gesetzlichen Rege- lungen; geschuldet wird nur das für die besuchten Seminarteile zu leistende Entgelt. Bereits geleis- tete Zahlungen werden anteilig zurück erstattet.