Common use of Begleitmaterial Clause in Contracts

Begleitmaterial. Das Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt, darf nur zu Zwecken im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung verwendet werden und darf insbesondere nicht ohne Einwilligung von Fraunhofer IRB vervielfältigt oder verbreitet werden. Fraunhofer IRB ist allein für die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung des versprochenen Begleitmaterials verantwortlich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Qualitätsanforderungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Begleitmaterial. Das Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich urheber- rechtlich geschützt, darf nur zu Zwecken im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung verwendet werden und darf insbesondere nicht ohne Einwilligung von Ein- willigung des Fraunhofer IRB vervielfältigt oder verbreitet werden. Das Fraunhofer IRB ist allein für die Durchführung der Veranstaltung und die Bereitstellung des versprochenen Begleitmaterials verantwortlich. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder QualitätsanforderungenQualitätsanforderun- gen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)