Veranstaltungen. ▪ Jeder Dachverband stellt als Bestandteil des Vertrages einen Veranstaltungs-Warenkorb von den Veranstaltungen zusammen, für die der Verband die Rechte hält und die in seinem Auftrag ausgerichtet werden, z.B. Deutsche Meisterschaften, Ranglistenturniere und Länderspiele aller Altersklassen, Internationale Deutsche Meisterschaften U19. Die Rechte zu diesen Veranstaltungen liegen exklusiv bei SportA (ARD/ZDF) und müssen SportA zur Verfügung gestellt werden. ▪ Die Termine für die Veranstaltungen werden vom Dachverband schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Ende eines jeden Jahres, zusammengestellt und auf der von ISPC eingerichteten und unterhaltenen Homepage (xxx.xxxxx-xx.xxxx) gemeldet sowie laufend aktualisiert. Wenn Interesse besteht, melden SportA und die Sender dieses an und erbitten weitere Informationen (Zeitplan, Teilnehmerliste, lokaler Ansprechpartner; diese Informationen sollten nach Möglichkeit bereits bei der Erfassung auf der Homepage bekannt gegeben werden.) ▪ ARD inkl. der 3. Programme und das ZDF. ▪ ARD und ZDF sind bemüht, herausragende Veranstaltungen nach journalistisch-programmlichen Grundsätzen in ihrer Sportberichterstattung zu berücksichtigen und die möglichst große Verbreitung der Ereignisse auch z.B. durch Weitergabe von Lizenzen und/oder Berichterstattungen an interessierte dritte Sender zu unterstützen. ▪ Xxxxxxxxxxxxxxxx.XX, vertreten durch die DOSB New Media GmbH ▪ Berichterstattungen anderer Sender (kommerzielle oder Stadt/Ballungsraumsender) bedürfen der Lizenzierung durch SportA. Der jeweilige Sender kann Kontakt mit SportA aufnehmen (Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, xxxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxx.xx, 089/74983918).
Veranstaltungen a) Gegenstand des Vertrages ist die jeweils gebuchte PTS-Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung der PTS per E-Mail zustande. Die Inhalte der Veranstaltung sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten und Änderungen zu melden.
b) Bei Ausfall eines Referenten behält sich die PTS vor, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.
c) Die PTS behält sich vor, jederzeit das Datum und/oder den Veranstaltungsort oder das Veranstaltungsformat zu ändern oder die Veranstaltung insgesamt abzusagen, wenn dies auf Grund von höherer Gewalt, gesundheitlichen oder hygienebedingten Gründen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle der PTS liegen, für notwendig oder ratsam erachtet wird. Eine Änderung kann ebenso erfolgen, soweit die PTS es aus anderen Gründen für notwendig erachtet. In diesem Fall verzichtet der Teilnehmenden/Aussteller/Referent auf alle Ansprüche, die er gegen die PTS auf Rückerstattung, Schadensersatz oder Auslagen haben könnte. Im Falle einer ersatzlosen Absage, werden etwaig gezahlte Teilnahmegebühren durch die PTS erstattet.
d) Die PTS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen. Die PTS übernimmt ebenso keine Haftung für eingebrachte Gegenstände und Garderobe von Gästen, dies weder auf dem Gelände der PTS noch in anderen Veranstaltungsorten, mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Geländenutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
e) Im Falle von Online-Veranstaltungen erhält der Teilnehmenden in einer gesonderten E-Mail die jeweiligen Zugangsdaten. Der Teilnehmenden ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der Teilnehmenden ist verpflichtet sein E-Mail- Postfach nach E-Mails der PTS zur Veranstaltung zu durchsuchen.
Veranstaltungen. 5.1 Sämtliche Räume und Flächen von Hotel Josefine werden entsprechend der individuell getroffenen Buchungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Verzicht auf deren Geltendmachung bei Übergabe der gebuchten Räume und Flächen vom Vertragspartner zu rügen. Änderungen in oder an den vermieteten Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Hotel Josefine und auf Kosten des Vertragspartners vorgenommen werden.
5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, hat der Vertragspartner bis spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen schriftlich bekanntzugeben. Die vom Vertragspartner bekanntgegebene Anzahl der teilnehmenden Personen gilt als garantierte Mindestanzahl auf Basis dessen Hotel Josefine alle Vorbereitungen trifft und die jedenfalls dem Vertragspartner gegenüber verrechnet wird. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Rauchwaren etc werden von Hotel Josefine zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Unterbleibt die Bekanntgabe gemäß Punkt 5.2. gilt die bei der Bestellung vom Vertragspartner bekannt gegebene Anzahl von teilnehmenden Personen als verbindlich vereinbart. Unterschreitungen der bei Buchung bekanntgegebenen Personenanzahl werden von Hotel Josefine hinsichtlich der Verrechnung an den Vertragspartner erst ab 20% berücksichtigt. Sollte die Personenanzahl um mehr als 25% unterschritten werden ist Hotel Josefine berechtigt, die Veranstaltung in andere Räume und/oder an andere Tische zu verlegen.
5.4 Soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung bestellten Getränke dem Vertragspartner nach der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt.
5.5 Die vom Vertragspartner beabsichtigte Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen für die jeweilige Veranstaltung ist von Hotel Josefine vorab schriftlich zu bestätigen, widrigenfalls die Anbringung untersagt ist. Die Montage muss durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden. Feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Sämtliche für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraumes anfallenden Kosten sind zur Gänze vom Vertragspartner zu tragen.
5.6 Raumänderungen hinsichtlich der vom Vertragspartner gebuchten Veranstaltungsräume bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von Hotel Xxxxxxxx für den Vertragspartn...
Veranstaltungen a. Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Gesellschaft zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungspflicht ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Gesellschaft und/ oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
b. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit und alle Preise verstehen sich rein brutto inkl. Mehrwertsteuer.
c. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
d. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Gesellschaft in Rechnung gestellt.
e. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes 80 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Schlussrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins). Die Gesellschaft ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
f. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten: • Bei einem Rücktritt bis 42 ...
Veranstaltungen z. B. • Sprachkurs, • Veranstaltung des Career Service Münster oder • Methodenseminar
Veranstaltungen. Vom Veranstalter gebuchte Veranstaltungsräume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zu. Soweit eine Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit ACHAT. Haben die Parteien vereinbart, dass ein gemeinsames Essen der Teilnehmer der Veranstaltung in dem Hotelrestaurant bzw. in dem durch ACHAT reservierten Partnerrestaurant stattfinden soll, hat der Veranstalter 3 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ACHAT die genaue Teilnehmeranzahl verbindlich und schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Vermittelt ACHAT für den Veranstalter und in dessen Auftrag Fremdleistungen Dritter in technischer, dekorativer, gastronomischer oder sonstiger Art, handelt es im Namen und für Rech- nung des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäßen Rückgabe zu sorgen. Der Ver- anstalter stellt ACHAT von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dieser Vermittlung frei. Das Anbrin- gen von Präsentationsmaterial, Dekoration oder andere Gegenstände an oder in den Räumlichkeiten des Hotels ist ohne vorherige Zustimmung von ACHAT nicht gestat- tet. Für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften hat der Veranstalter Sorge zu tragen. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Präsentationsmaterial, Dekoration und andere Gegenstände zu entfernen. Erfolgt eine Entfernung durch den Veranstalter nicht, kann ACHAT die Entfernung und die Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.
Veranstaltungen. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl sowie Bestuhlung spätestens 4 Werktage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Änderungen von Bestuhlung oder Serviceleistungen in weniger als 4 Werktagen vor der Veranstaltung behält sich das Hotel vor, eine Umbau-bzw. Servicepauschale von CHF 100 zu verrechnen.
2. Bei Reservationen muss als Garantie eine Kreditkarte hinterlegt werden. Der Betrag gemäss Event-Offerte ist zahlbar 100% spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Allfällige Extras werden vor Ort beglichen. Für Hochzeiten muss 30 Tage vor der Veranstaltung eine nicht stornierbare Vorauszahlung von 50% geleistet werden, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 1 Tag vor dem Anlass.
3. Stornobedingen für Veranstaltungen: -Absage bis 14 Tage vor dem Anlass: Der Anlass kann ohne Kosten annulliert werden - Absage 13 bis 7 Tage vor dem Anlass: 50% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet. - Absage 6 bis 4 Tage vor dem Anlass: 80% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet. - Absage ab 3 Tage vor dem Anlass: 100% der Anlasskosten werden als Annullationskosten verrechnet.
4. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrauchte Flaschen gelten als vollumfänglich verbraucht.
5. Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung.
6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vereinbarte Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Kosten für den Einsatz von Personal sowie die Nutzung der Räumlichkeiten und der Ausstattung in Rechnung zu stellen.
7. Bei Veranstaltungen, die über die üblichen Restaurantöffnungszeiten hinausgehen, wird das Bedienungspersonal für den Zeitraum ausserhalb der Öffnungszeiten zusätzlich verrechnet.
8. Die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten wie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke werden entsprechend der vorgängig definierten Kostenübernahme abgerechnet. Begleichen Veranstaltungs-Teilnehmer ihre persönlichen Kosten nicht, haftet der Vertragspartner solidarisch mit den Teilnehmern der Veranstaltung.
9. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung seiner Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen und die für seine Veranstaltung geltenden öffentlich-rechtlich...
Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Durchführung von betriebs- und branchenüblichen Veranstaltungen ausschließlich
a) auf dem Betriebsgrundstück;
b) außerhalb des Betriebsgrundstücks - in eigens für diese Veranstaltung gemieteten oder gepachteten Sälen, - in Tanz- und Restaurationszelten.
Veranstaltungen. Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
b) 29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,
c) 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
d) 7. bis zum 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
e) binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. 80% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl.
Veranstaltungen. Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.