Veranstaltungen. ▪ Jeder Dachverband stellt als Bestandteil des Vertrages einen Veranstaltungs-Warenkorb von den Veranstaltungen zusammen, für die der Verband die Rechte hält und die in seinem Auftrag ausgerichtet werden, z.B. Deutsche Meisterschaften, Ranglistenturniere und Länderspiele aller Altersklassen, Internationale Deutsche Meisterschaften U19. Die Rechte zu diesen Veranstaltungen liegen exklusiv bei SportA (ARD/ZDF) und müssen SportA zur Verfügung gestellt werden. ▪ Die Termine für die Veranstaltungen werden vom Dachverband schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Ende eines jeden Jahres, zusammengestellt und auf der von ISPC eingerichteten und unterhaltenen Homepage (xxx.xxxxx-xx.xxxx) gemeldet sowie laufend aktualisiert. Wenn Interesse besteht, melden SportA und die Sender dieses an und erbitten weitere Informationen (Zeitplan, Teilnehmerliste, lokaler Ansprechpartner; diese Informationen sollten nach Möglichkeit bereits bei der Erfassung auf der Homepage bekannt gegeben werden.) ▪ ARD inkl. der 3. Programme und das ZDF. ▪ ARD und ZDF sind bemüht, herausragende Veranstaltungen nach journalistisch-programmlichen Grundsätzen in ihrer Sportberichterstattung zu berücksichtigen und die möglichst große Verbreitung der Ereignisse auch z.B. durch Weitergabe von Lizenzen und/oder Berichterstattungen an interessierte dritte Sender zu unterstützen. ▪ Xxxxxxxxxxxxxxxx.XX, vertreten durch die DOSB New Media GmbH ▪ Berichterstattungen anderer Sender (kommerzielle oder Stadt/Ballungsraumsender) bedürfen der Lizenzierung durch SportA. Der jeweilige Sender kann Kontakt mit SportA aufnehmen (Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, xxxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxx.xx, 089/74983918).
Veranstaltungen. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch Frutt Mountain Resort zu ermöglichen, hat der Vertragspartner Frutt Mountain Resort die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn Frutt Mountain Resort dem zustimmt. Stimmt Frutt Mountain Resort nicht zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt Frutt Mountain Resort zu, richtet sich die Abrechnung auf Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen nach der neuen Teilnehmer- zahl. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, kommt es zu keiner Refundierung allenfalls ersparter Aufwendungen. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist Frutt Mountain Resort berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ausgenommen Frutt Mountain Resort hat die Verschiebung schuldhaft zu vertreten. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Frutt Mountain Resort und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Frutt Mountain Resort für den Vertragspartner zumutbar sind. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, wird Frutt Mountain Resort von dieser Uhrzeit an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen und in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet Frutt Mountain Resort gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sämtliche behördliche Genehmigung hat der Vertrags- partner auf eigene Kosten zu beschaffen und Frutt Mountain Resort spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorzulegen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. SUISA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen. Der Vertragspartn...
Veranstaltungen. 1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Kunde dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
Veranstaltungen z. B. • Sprachkurs, • Veranstaltung des Career Service Münster oder • Methodenseminar
Veranstaltungen. 1. Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus der Durchführung von betriebs- und branchen- üblichen Veranstaltungen ausschließlich
Veranstaltungen. Vom Veranstalter gebuchte Veranstaltungsräume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zu. Soweit eine Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit ACHAT. Haben die Parteien vereinbart, dass ein gemeinsames Essen der Teilnehmer der Veranstaltung in dem Hotelrestaurant bzw. in dem durch ACHAT reservierten Partnerrestaurant stattfinden soll, hat der Veranstalter 3 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung ACHAT die genaue Teilnehmeranzahl verbindlich und schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Vermittelt ACHAT für den Veranstalter und in dessen Auftrag Fremdleistungen Dritter in technischer, dekorativer, gastronomischer oder sonstiger Art, handelt es im Namen und für Rech- nung des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäßen Rückgabe zu sorgen. Der Ver- anstalter stellt ACHAT von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dieser Vermittlung frei. Das Anbrin- gen von Präsentationsmaterial, Dekoration oder andere Gegenstände an oder in den Räumlichkeiten des Hotels ist ohne vorherige Zustimmung von ACHAT nicht gestat- tet. Für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften hat der Veranstalter Sorge zu tragen. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Präsentationsmaterial, Dekoration und andere Gegenstände zu entfernen. Erfolgt eine Entfernung durch den Veranstalter nicht, kann ACHAT die Entfernung und die Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.
Veranstaltungen. Den Mitarbeitern des Partners wird die Teilnahme an Weiterbildungen und anderen Veranstaltungen des Nationalparkamtes Vorpommern angeboten.
Veranstaltungen. Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.
Veranstaltungen. Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit: