Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 10% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
4.3. Bei Bearbeitung von beigestellten Maschinen und Materialien wird keine Haftung für etwaige Beschädigun- gen übernommen.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte beigestellten Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von der Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 12% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 12 % des Xxxxx der beigestellten beigestell- ten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag Manipula- tionszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand Gegen- stand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 15% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Unternehmergeschäfte
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 15% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige sons- tige Materialien sind nicht Gegenstand von GewährleistungGewährleis- tung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen Beistel- lungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 5 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 15 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 30 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 10% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 3 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 20% des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestelltbereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige sons- tige Materialien sind nicht Gegenstand von GewährleistungGewährleis- tung.
4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen Beistellun- gen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestelltbereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Xxxxx der beigestellten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von GewährleistungvonGewährleistung.
4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen Beistel- lungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Beigestellte Ware. 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kun- den beigestelltKunden beige- stellt, sind wir berechtigt, dem Kunden 10 15 % des Xxxxx der beigestellten beigestell- ten Geräte bzw. bzw des Materials als Manipulationszuschlag zu berechnenberech- nen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft Betriebs- bereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)