Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Musterklauseln

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlosse- nen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eventlocation geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eventlocation der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Xxxx die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die verein- barte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weiter- vermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Ho- tels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn die- sem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges ge- setzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menü- preis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswer- teste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.