Beitragsanpassung bei Versicherung von Unfallschutzbrief oder Keyperson-Assist Musterklauseln
Beitragsanpassung bei Versicherung von Unfallschutzbrief oder Keyperson-Assist. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, besteht Versiche- rungsschutz zu den vereinbarten Beiträgen. Danach gilt der Tarif für Personen ab dem vollendeten 70. Lebensjahr. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: – Sie behalten für die Geldleistungen die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen dafür einen 100 % höhe- ren Beitrag. Der Beitrag für Unfallschutzbrief oder Keyperson-Assist verändert sich nicht und erhöht den Beitrag für die Geldleistungen. oder – Sie zahlen den bisherigen Beitrag der Geldleistungen und wir reduzieren deren Versicherungssummen (nicht Keyper- son-Assist und nicht Unfallschutzbrief) um die Hälfte. Der Beitrag für Unfallschutzbrief oder Keyperson-Assist verändert sich nicht und erhöht den Beitrag für die Geldleistungen.
Beitragsanpassung bei Versicherung von Unfallschutzbrief oder Keyperson-Assist. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, besteht Versiche- rungsschutz zu den vereinbarten Beiträgen. Danach gilt der Tarif für Personen ab dem vollendeten 70. Lebensjahr. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: – Sie behalten für die Geldleistungen die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. oder – Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen der Geldleistungen (nicht Keyperson- Assist) entsprechend um den Anteil, um den sich der Beitrag für Unfallschutzbrief, Keyperson-Assist sowie Geldleistun- gen erhöht. Der vereinbarte Keyperson-Assist sowie der Unfallschutzbrief bleiben unverändert.
