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Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sofern Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, können Sie diese auch an die unter Nr. 3 genannte Aufsichtsbehörde richten.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften beach- tet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sie können sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. Außerdem können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e.V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, Telefon 0228/4108-0, Telefax 0000 0000-0000, xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, xxx.xxxxx.xx. Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, müssen Sie den vereinbarten Beitrag zahlen.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zustän- dige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versiche- rungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx; E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Tel. 0000 0000-0; Fax 0000 0000-0000. Die BaFin ist keine Schiedsstelle. Einzelne Streitfälle können deshalb nicht verbindlich entschieden werden. A Umfang Ihrer Wohngebäudeversicherung
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Im Falle einer Beschwerde haben Sie die Möglichkeit, sich auch an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sofern Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, können Sie diese auch an die unter Nr. 3 genannte Aufsichtsbehörde richten. UnfallGiroTeam – die Gruppen-Unfallversicherung der Continentale ‌ 1 Wichtige Hinweise und Verhaltensregeln im Schadenfall 88 2 Bedingungen 90 3 Weitere Besondere Bedingungen (diese haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind) 93
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013)
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Sofern Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, können Sie diese auch an die unter Nr. 4 genannte Aufsichtsbehörde richten. Bei Wohnsitz des Antragstellers in Österreich ist zuständig für Beschwerden das Bundesministerium für Finanzen, Versicherungsaufsicht, Joxxxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxx. Datenschutzhinweise (Stand 01/2020)‌ A. Informationen der Continentale Sachversicherung AG