Bekanntmachung über die erfolgte Vergabe eines Auftrags Musterklauseln
Bekanntmachung über die erfolgte Vergabe eines Auftrags. Unabhängig vom jeweiligen Verfahren (offen, nichtoffen, Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorheriger Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) müssen die öffentlichen Auftrageber, die einen Auftrag vergeben haben, eine Bekanntmachung mit den wesentlichen Informationen über die Bedingungen des vergebenen Auftrags veröffentlichen. Eine solche Bekanntmachung dient nicht nur einer besseren Transparenz bei den Vergabeverfahren, sondern soll auch bei einer größeren Zahl von Lieferanten in der Gemeinschaft das Interesse an öffentlichen Aufträgen wecken und die Beteiligung daran fördern.
