Die Bedingungen Musterklauseln

Die Bedingungen. 1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen. 2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss. 1 Der bedingt Verpflichtete darf, solange die Bedingung schwebt, nichts vornehmen, was die gehörige Erfüllung seiner Verbindlichkeit hindern könnte. 2 Der bedingt Berechtigte ist befugt, bei Gefährdung seiner Rechte die- selben Sicherungsmassregeln zu verlangen, wie wenn seine Forderung eine unbedingte wäre. 3 Verfügungen während der Schwebezeit sind, wenn die Bedingung eintritt, insoweit hinfällig, als sie deren Wirkung beeinträchtigen. 1 Ist die versprochene Sache dem Gläubiger vor Eintritt der Bedingung übergeben worden, so kann er, wenn die Bedingung erfüllt wird, den inzwischen bezogenen Nutzen behalten. 2 Wenn die Bedingung nicht eintritt, so hat er das Bezogene herauszu- geben. 1 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung ab- hängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeit- punkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht. 2 Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.
Die Bedingungen. A. Auf- schiebende Bedingung
Die Bedingungen. Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen.
Die Bedingungen. 1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen. 2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss. 1 Der bedingt Verpflichtete darf, solange die Bedingung schwebt, nichts vornehmen, was die gehörige Erfüllung seiner Verbindlichkeit hindern könnte. 2 Der bedingt Berechtigte ist befugt, bei Gefährdung seiner Rechte die- selben Sicherungsmassregeln zu verlangen, wie wenn seine Forderung eine unbedingte wäre. 3 Verfügungen während der Schwebezeit sind, wenn die Bedingung eintritt, insoweit hinfällig, als sie deren Wirkung beeinträchtigen.
Die Bedingungen. Als Gegenleistung zur vergünstigten Überlassung des PC-Systems verpflichtet sich der Nutzer, zukünftig insbes. • alle per PC abzuwickelnden Geschäfte im Online-Banking (z. B. Überweisungen, Daueraufträge, Kontoabfragen, Wertpapiergeschäfte usw.) selbständig von zu Hause aus zu erledigen • sich mit dem Betriebssystem und der installierten Software sowie den Internet-Angeboten des Überlassers und seiner Kooperations- und Verbundpartner vertraut zu machen • zur eigenen Aus- und Fortbildung vom Überlasser angebotene Lernsoftware zu Hause einzusetzen. Der Nutzer verpflichtet sich, das PC-System während der Nutzungsdauer zu behalten und in funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Eine Veräußerung des PC-Systems oder Teilen davon durch den Nutzer ohne vorherige Anzeige an den Überlasser führt zum sofortigen Vertragsende und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Erweiterung mit selbst erworbener Hard- und Software für private Zwecke ist dem Nutzer ausdrücklich erlaubt. Sollten bei der Installation jedoch Probleme auftreten, liegt die Behebung in seiner Privatsphäre.
Die Bedingungen. A. Aufschie- bende Bedin- gung I. Im allgemei- nen II. Zustand bei schwebender Bedingung III. Nutzen in der Zwischenzeit B. Auflösende Bedingung
Die Bedingungen. 1 Ein Vertrag, dessen Verbindlichkeit vom Eintritte einer ungewissen Tatsache abhängig gemacht wird, ist als bedingt anzusehen. 2 Für den Beginn der Wirkungen ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Bedingung in Erfüllung geht, sofern nicht auf eine andere Absicht der Parteien geschlossen werden muss. 1 Der bedingt Verpflichtete darf, solange die Bedingung schwebt, nichts vornehmen, was die gehörige Erfüllung seiner Verbindlichkeit hindern könnte. 2 Der bedingt Berechtigte ist befugt, bei Gefährdung seiner Rechte die- selben Sicherungsmassregeln zu verlangen, wie wenn seine Forderung eine unbedingte wäre. 3 Verfügungen während der Schwebezeit sind, wenn die Bedingung eintritt, insoweit hinfällig, als sie deren Wirkung beeinträchtigen. 1 Ist die versprochene Sache dem Gläubiger vor Eintritt der Bedingung übergeben worden, so kann er, wenn die Bedingung erfüllt wird, den inzwischen bezogenen Nutzen behalten. 2 Wenn die Bedingung nicht eintritt, so hat er das Bezogene herauszu- geben.