Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den internationalen Übereinkünften, an denen sie als Vertragspartei beteiligt sind, und ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzu- arbeiten: a) bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und internationalen Übereinkünfte und Rechtsinstrumente; b) durch einen Informationsaustausch über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht; c) durch einen Erfahrungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, sowie im technischen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention.
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Samples: Stabilization and Association Agreement, Stabilization and Association Agreement
Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den internationalen Übereinkünften, an denen sie als Vertragspartei beteiligt sind, und ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzu- arbeiten:
a) zusammenzuarbeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: — bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Si- cherheit durch terroristische Handlungen und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und internationalen in- ternationalen Übereinkünfte und Rechtsinstrumente;
b) ; — durch einen Informationsaustausch über terroristische Gruppen Grup- pen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht;
c) ; — durch einen Erfahrungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, sowie unter anderem im technischen techni- schen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfahrungsaustausch Erfah- rungsaustausch über Terrorismusprävention.
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Samples: Stabilization and Association Agreement, Stabilization and Association Agreement
Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den internationalen Übereinkünften, an denen sie als Vertragspartei beteiligt sind, und ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzu- arbeiten:
a) , insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: − bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Ver- einten Nationen über die Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und internationalen Übereinkünfte und Rechtsinstrumente;
b) ; − durch einen Informationsaustausch über terroristische Gruppen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht;
c) ; − durch einen Erfahrungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des TerrorismusTerroris- mus, sowie unter anderem im technischen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfahrungsaustausch Erfahrungs- austausch über Terrorismusprävention.
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