Common use of Bekämpfung des Terrorismus Clause in Contracts

Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den internationalen Übereinkünften, an denen sie als Vertragspartei beteiligt sind, und ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzuarbeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: — bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Si- cherheit durch terroristische Handlungen und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und in- ternationalen Übereinkünfte und Rechtsinstrumente; — durch einen Informationsaustausch über terroristische Grup- pen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht; — durch einen Erfahrungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, unter anderem im techni- schen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfah- rungsaustausch über Terrorismusprävention.

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Samples: Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen, Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen

Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den internationalen Übereinkünften, an denen sie als Vertragspartei beteiligt sind, und ihren Gesetzen und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, bei der Prävention und Verfolgung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzuarbeitenzusammenzu- arbeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Ver- einten Nationen über die Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Si- cherheit Sicherheit durch terroristische Handlungen und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und in- ternationalen internationalen Übereinkünfte und Rechtsinstrumente; durch einen Informationsaustausch über terroristische Grup- pen Gruppen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen Recht; durch einen Erfahrungsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des TerrorismusTerroris- mus, unter anderem im techni- schen technischen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfah- rungsaustausch Erfahrungs- austausch über Terrorismusprävention.

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Samples: www.parlament.gv.at

Bekämpfung des Terrorismus. Im Einklang mit den Die Vertragsparteien kommen überein, unter Einhaltung der internationalen ÜbereinkünftenÜbereinkünfte, an denen sie als Vertragspartei Vertragsparteien beteiligt sind, und ihren Gesetzen ihrer jeweiligen Rechts- und sonstigen Vorschriften kommen die Vertragsparteien überein, Verwaltungsvor- schriften bei der Prävention Verhütung und Verfolgung Ahndung terroristischer Handlungen und ihrer Finanzierung zusammenzuarbeiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten: — bei zusammenzuarbeiten − im Rahmen der vollständigen Umsetzung der Resolution 1373 (20011373(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Si- cherheit durch terroristische Handlungen Sicherheitsrates und der anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und in- ternationalen Übereinkünfte und RechtsinstrumenteResolutionen; durch einen Informationsaustausch über terroristische Grup- pen Gruppen und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem internen innerstaatlichen Recht; durch einen Erfahrungsaustausch Informationsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus, unter anderem Terroris- mus sowie im techni- schen technischen und im Ausbildungsbereich, und durch einen Erfah- rungsaustausch über Terrorismusprävention.

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Samples: www.parlament.gv.at