Profil des typischen Anlegers Musterklauseln

Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Der Fonds ist für Anleger konzipiert, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzu- schätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen erheblichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont. Die Einschätzung der Gesellschaft stellt keine Anlageberatung dar, sondern soll dem Anleger einen ersten Anhaltspunkt geben, ob der Fonds seiner Anlageerfahrung, seiner Risikoneigung und seinem Anlagehorizont entspricht.
Profil des typischen Anlegers. Der Anlagefonds eignet sich für Anleger gemäss § 5 Ziff. 1 Bst. a) des Fondsvertrags (Anleger mit einem angemessenen Vermögen, um sich die in der Tabelle am Ende des Prospekts festgelegte Mindestanlage leisten zu können) oder gemäss § 5 Ziff. 1 Bst. b) des Fondsvertrags (Mitarbeiter oder Gesellschaften der LGT-Gruppe), mit einem längerfristigen Anlageho- rizont, die in ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen mit teilweise hohem Risikoprofil investieren wollen, das neben Anlagen in traditionellen Werten, indirekte Anlagen in Immobilien, breit aufgestellte Dachfonds sowie auch in erheblichem Umfang Anlagen in Hedge Funds und Private Equity und an- dere alternative Anlagen umfassen kann, deren Risiken nicht mit denen von Effektenfonds vergleichbar sind. Die Anleger können zeitweilige Schwan- kungen des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage ange- wiesen. Sie müssen insbesondere bereit sein, erhebliche Kursverluste bis hin zum Totalverlust ihres gesamten ursprünglichen Engagements hinzu- nehmen. Der Anlagefonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er un- terliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländische Erträge abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Anlagefonds voll- umfänglich zurückgefordert werden. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellen- steuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsab- kommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Der Ertrag aus dem Anlagefonds unterliegt der eidgenössischen Verrech- nungssteuer (Quellensteuer) von 35% ungeachtet dessen, ob der Ertrag thesauriert oder ausgeschüttet wird. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrech- nungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separa- ten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppel- besteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Im Ausland domizilierten Anlegern, welche vom Affidavit-Verfahren profitie- ren, werden gegen Vorweisung der Domizilerklärung die Verrechnungssteu- ern gutgeschrieben. Dazu m...
Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers jedes Teilvermö- gens ist in den Anhängen dieses Fondsprospekts er- läutert.
Profil des typischen Anlegers. Das Profil des typischen Anlegers der jeweiligen Teilfonds ist im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Im Anhang A „Fonds im Überblick“ ist das Profil des typischen Anlegers des AIF beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Der Immobilienfonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie Werterhaltung, Wertzunahmen und einen angemessenen laufenden Ertrag suchen. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Marktkurses und der Fondsanteile in Kauf nehmen und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der An- lage angewiesen.
Profil des typischen Anlegers. Das Angebot des Erwerbs eines Anteils an der Investmentgesellschaft richtet sich an Anleger, die eine mittelbare Sachwertanlage in eine gemischt genutzte Büroimmobilie suchen und dabei bereit sind, sich mit ihrer freien Liquidität an einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des KAGB zu beteiligen, deren Laufzeit mindestens zehn Jahre beträgt. Die Laufzeit kann sich durch Gesellschafterbeschluss um bis zu 50 % der Grundlaufzeit verlängern. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ist ausgeschlossen. Dem Anleger muss daher die eingeschränkte Fungibilität des geschlossenen inländischen Publikums-AIF bewusst sein. Anteile an der Investmentgesellschaft sind während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ggf. nur eingeschränkt oder gar nicht handelbar. Der Anleger sollte ferner über Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse über Immobilienanlagen sowie über wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Grundzüge eines solchen Investmentvermögens verfügen. Ihm muss bewusst sein, dass er als Treugeber bzw. Kommanditist der Investmentgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung eingeht, mit der erhebliche Risiken (siehe Kapitel 5 »Risikohinweise«, ab Seite 31) verbunden sind. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, die im Verkaufsprospekt dargestellten Risiken zu verstehen, sowie Wertschwankungen seines Anteils an der Investmentgesellschaft und bei einem nicht planmäßigen Verlauf des geschlossenen inländischen Publikums-AIF auch einen Totalverlust seiner Kapitaleinlage nebst Ausgabeaufschlag hinzunehmen. Auch können Risiken auftreten, die zu einer Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers führen. Ferner sollte der Anleger nicht auf Einkünfte aus dem Investmentvermögen angewiesen sein und folglich keinen Bedarf haben, während der Laufzeit der Investmentgesellschaft über die angelegte Liquidität bzw. die prognostizierten Auszahlungen zu verfügen. Die Beteiligung ist insofern nicht geeignet für Anleger, die eine festverzinsliche Kapitalanlage mit einem heute schon feststehenden Rückzahlungszeitpunkt suchen. Die Aufnahme von Fremdkapital durch den Anleger zur Finanzierung seiner Einlage und des Ausgabeaufschlags wird ausdrücklich nicht empfohlen. Aufgrund der Vielzahl von Mietern in Verbindung mit der diversifizierten Mieterstruktur des Anlageobjekts ist das Ausfallrisiko gestreut, sodass die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem Grundsatz d...
Profil des typischen Anlegers. Im Anhang A „AIF im Überblick“ ist das Profil des typischen Anlegers beschrieben.
Profil des typischen Anlegers. Der Teilfonds eignet sich für Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont, die in ein breit diversifiziertes Portfolio von Fonds investieren wollen.