Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zu- rückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Be- stätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berech- nungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xx- dia/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022- 1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten über- schritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke. (2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) ak- tiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahraus- weis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhe- bung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben. (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtver- fügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. (4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfol- gen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann. (5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbe- stimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.
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Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zu- rückgelegte zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Be- stätigung Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berech- nungsmodalitäten Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xx- dia/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022- 1.pdf?date=20220120045034siehe Ziffer 16 Abs. 2) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten über- schritten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Geltungsbereiches (siehe Ziffer 19 16 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs2). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) ak- tiviert aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahraus- weisFahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhe- bung Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtver- fügbarkeit Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der FahrtDaten, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere die relevant für die Preisberechnung relevante Angabensind, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfol- generfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine eventuelle Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich (siehe Ziffer 16 Abs. 2) der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbe- stimmungenTarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link entweder über das Verkehrsunternehmen, den Verbundraum oder das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) einzusehen sindsind (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxx.xxx).
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Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zu- rückgelegte zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Be- stätigung Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berech- nungsmodalitäten Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xx- dia/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022- 1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten über- schritten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung Be- rechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) ak- tiviert aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahraus- weisFahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhe- bung Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtver- fügbarkeit Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfol- generfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich nachträglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbe- stimmungenzugrunde liegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.
(6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind unter Punkt 14 der Datenschutz- erklärung zur App zu entnehmen und unter nachfolgendem Link einsehbar xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/ rechtliche-hinweise/movis-datenschutz.html .
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Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. (1) 19.1 Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zu- rückgelegte zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Be- stätigung Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung Be- endigung der Fahrt). Die Berech- nungsmodalitäten Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen je- weiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xx- dia/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022- 1.pdf?date=20220120045034xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch auto- matisch beendet, wenn 420 Minuten über- schritten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 18.5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung Berech- nung der Fahrtstrecke.
(2) 19.2 Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke Fahrt- strecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät Mobilfunk- gerät (Smartphone) ak- tiviert aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der RechtsfolgeRechts- folge, des Fahrens ohne gültigen Fahraus- weisFahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhe- bung Erhebung eines erhöhten BeförderungsentgeltesBeförderungsent- geltes) ergeben.
(3) 19.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (FahrtstreckeFahrt- strecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtver- fügbarkeit Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) 19.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere insbeson- dere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfol- generfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informiereninformie- ren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
(5) 19.5 Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbe- stimmungenTarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 17.2 stehenden Link einzusehen sind.
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