Common use of Berechnung des Ticketpreises beim eTicket Clause in Contracts

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Be- endigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung der Fahrtstrecke. 19.2 Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltes) ergeben. 19.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- strecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- ren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann. 19.5 Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 stehenden Link einzusehen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Be- endigung Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung Be- rechnung der Fahrtstrecke. 19.2 (2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folgeRechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltesBeförderungsentgeltes) ergeben. 19.3 (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- streckeFahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 (4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich nachträglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- reninformieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann. 19.5 (5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden zugrunde liegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind. (6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind unter Punkt 14 der Datenschutz- erklärung zur App zu entnehmen und unter nachfolgendem Link einsehbar xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/ rechtliche-hinweise/movis-datenschutz.html .

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Samples: Nutzungsbedingungen

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 (18.1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-Inin) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out out oder einem automatischen Be-out (Be- endigung Been- digung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxx.xxxx, xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxx- loads/, xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxx://xxx.xx/xx/xxx- vice/downloads sowie xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx- stimmungen) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmtout vornimmt oder systemseitig ein Be-out erfolgt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 19.5 beschriebenen GültigkeitsbereichsGültig- keitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung Berechnung der Fahrtstrecke. 19.2 (18.2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät Mobilfunkgerät (SmartphoneSmart- phone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folge, Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltesBeförderungsentgeltes) ergeben. 19.3 (18.3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- streckeFahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit Nicht- verfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 (18.4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgenerfol- gen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- reninformieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen veranlas- sen kann. 19.5 (18.5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden TarifbestimmungenTarif- bestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 16.2 stehenden Link einzusehen sind. (18.6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind der Datenschutzerklärung zur App zu entnehmen und unter nachfolgendem Link einsehbar: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxx-xxx-xxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 (18.1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-Inin) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out out oder einem automatischen Be-out (Be- endigung Been- digung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxx.xxxx, xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxx- loads/, xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx, xxxxx://xxx.xx/xx/xxx- vice/downloads sowie xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx- stimmungen) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmtout vornimmt oder systemseitig ein Be-out erfolgt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 19.5 beschriebenen GültigkeitsbereichsGültig- keitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung Berechnung der Fahrtstrecke. 19.2 (18.2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät Mobilfunkgerät (SmartphoneSmart- phone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folge, Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltesBeförderungsentgeltes) ergeben. 19.3 (18.3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- streckeFahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit Nicht- verfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 (18.4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgenerfol- gen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- reninformieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen veranlas- sen kann. 19.5 (18.5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden TarifbestimmungenTarif- bestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 16.2 stehenden Link einzusehen sind. (18.6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind der Datenschutzerklärung zur App zu entnehmen und unter nachfolgendem Link einsehbar: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxx-xxxx-xxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Online Vertrieb Von Tickets

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte zu- rückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung Be- stätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Be- endigung Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten Berech- nungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xx- dia/eezy/download/2022/auszug-tarifbestimmungen-nrw-tarif-1-1-2022- 1.pdf?date=20220120045034) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten über- schritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 18.5 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung Berechnung der Fahrtstrecke. 19.2 (2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ak- tiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folgeRechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen FahrausweisFahraus- weis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung Erhe- bung eines erhöhten Beförderungsent- geltesBeförderungsentgeltes) ergeben. 19.3 (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- streckeFahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit Nichtver- fügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 (4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgenerfol- gen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- reninformieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann. 19.5 (5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden TarifbestimmungenTarifbe- stimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Berechnung des Ticketpreises beim eTicket. 19.1 (1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Be- endigung Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum je- weiligen jeweiligen eTarif (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/0000/xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx- gen-nrw-tarif-1-1-2022-1.pdf?date=20220120045034siehe Ziffer 16 Abs. 2) festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst auto- matisch automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Geltungsbereiches (siehe Ziffer 18.5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs16 Abs. 2). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berech- nung Berechnung der Fahrtstrecke. 19.2 (2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrt- strecke Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunk- gerät Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechts- folgeRechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsent- geltesBeförderungsentgeltes) ergeben. 19.3 (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrt- streckeFahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden. 19.4 (4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbeson- dere Start- und Endpunkt der FahrtDaten, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere die relevant für die Preisberechnung relevante Angabensind, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informie- reninformieren, damit dieses eine eventuelle Korrektur veranlassen kann. 19.5 (5) Der Gültigkeitsbereich (siehe Ziffer 16 Abs. 2) der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17.2 stehenden Link entweder über das Verkehrsunternehmen, den Verbundraum oder das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) einzusehen sindsind (xxxxx://xxxx.xxx/xxxxx/xxxxx/xxxx/xxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxx.xxx).

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