Beteiligte Parteien Musterklauseln

Beteiligte Parteien. 1. Veranstalter des Gewinnspiels Veranstalter des oben benannten Gewinnspiels ist die Deutsche Grammophon GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxx. Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Gewinnspiel-Webseite die eigene Unternehmenswebseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter, YouTube). Impressum und Hinweise zu Sicherheit und Datenschutz unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Auch wenn das Gewinnspiel auf den Social Media Accounts eines Künstlers veröffentlicht wird, bleibt die Deutsche Grammophon GmbH Veranstalter des Gewinnspiels.
Beteiligte Parteien. Der vorliegende Kooperationsvertrag gilt zwischen folgenden zwei Parteien: [Name der Initiative] im Folgenden bezeichnet als ‘Initiative’ [Adresse] [Kontakt] [Website] [Kurzbeschreibung ca. 3 Sätze] und [Name der gastgebenden Institution] im Folgenden bezeichnet als ‘Institution’ [Adresse] [Kontakt] [Website] [Kurzbeschreibung ca. 3 Sätze]
Beteiligte Parteien. Die Bank macht die Artikel im Sinne von Ziff. 5 der vor‐ liegenden vertraglichen Bedingungen im Auftrag des Schweizerischen Fussballverbands («SFV») als Verkäufer zugänglich. Die Bank handelt dabei in direkter Stellver‐ tretung des SFV, d.h. im Namen und auf Rechnung des SFV. Emittent bzw. Verkäufer bzw. Vertragspartei für die Artikel ist der SFV («Emittent» oder «Verkäufer»). Die Produkte im Sinne von Ziff. 5 der vorliegenden ver‐ traglichen Bedingungen können von Bankkunden erwor‐ ben oder bezogen werden («Käufer»). In den vorliegenden vertraglichen Bedingungen wird der Bankkunde bzw. Käufer nachfolgend stets einheitlich als Käufer bezeichnet, was für gewisse hierin beschriebene bzw. geregelte Artikel und Dienstleistungen die Bank‐ kundenbeziehung und die Eigenschaft als Bankkunde, wo anwendbar, jeweils mit einschliesst. Dies gilt vor al‐ lem für Bankkunden, bei welchen die Käufereigenschaft entweder nach dem Kauf im Vergleich zu den Dienstleis‐ tungen der Bank in den Hintergrund treten oder gar nicht vorliegen würde. In Bezug auf diese Artikel erhalten die Käufer im Markt‐ platz die Gelegenheit, vom Verkäufer auf vertraglicher Basis abhängig vom jeweiligen Artikel obligatorische oder dingliche Rechte an Artikeln, die im Marktplatz ver‐ fügbar sind, zu erwerben. Die Käufer schliessen in Bezug auf die im Marktplatz gezeigten Artikel einen Vertrag gemäss diesen Vertragsbedingungen für Non‐Fungible Token (NFT) mit dem Verkäufer als Vertragspartei ab, wobei die Bank im Namen und auf Rechnung des Ver‐ käufers handelt. Die Bank wird nicht Vertragspartei am Vertrag oder den Verträgen, der bzw. die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen werden, und den Erwerb der Rechte an den Artikeln regelt oder re‐ geln. In Bezug auf die Dienstleistungen im Sinne von Ziff. 5 der vorliegenden vertraglichen Bedingungen schliesst der Käufer einen Vertrag mit der Bank als Vertragspartei ab, wobei die Bank in eigenem Namen und auf eigene Rech‐ nung handelt, und der eine Dienstleistung gemäss Ziff. 20 dieser Bedingungen regelt.
Beteiligte Parteien. 1. Veranstalter der Aktion Veranstalter der oben benannten Aktion ist die Universal Music GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxx. Der Veranstalter betreibt neben der oben benannten Aktions-Webseite die eigene Unternehmenswebseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx/ sowie seine offiziellen Social-Media-Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter, YouTube). Impressum und Hinweise zu Sicherheit und Datenschutz unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxx.
Beteiligte Parteien. Die Kurzabsenzen- Versicherung ist eine Lohnersatz- Versicherung analog der Krankentaggeld- Versicherung. Es besteht ein Rahmenvertrag mit Anschlussmöglichkeit für Versicherungsnehmer. Der Rahmenvertrag besteht zwischen der QualiRisk AG als Rahmenvertragspartner mit Abrechnungs- und Verwaltungsauftrag, Ihrem Provider (aufgeführt im Login) und der ElipsLife als Versicherer (Rahmenvertragsgeber) einerseits und der ElipsLife als Versicherer (Leistungsträger) und den im Rahmenvertrag angeschlossenen Versicherungsnehmer (versicherte Unternehmungen) andererseits.
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