Zentralisierungsstelle Musterklauseln

Zentralisierungsstelle. BNP Paribas Securities Services obliegt im Auftrag von Carmignac Gestion die Verwaltung der Verbindlichkeiten des Fonds und ist daher für die Annahme und Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für die Anteile des Fonds verantwortlich. So verwaltet BNP Paribas Securities Services als Inhaberin des Emittentenkontos die Beziehung mit Euroclear France für alle Transaktionen, bei denen die Intervention dieser Institution erforderlich ist. a) Die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Zentralisierungsstelle BNP Paribas Securities Services, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Kreditinstitut mit Zulassung durch die ACPR, 0, xxx xx Xxxxxxxxxxx, 00000 Xxxxxx b) Andere für die Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen zuständige Zeichnungs- und Zahlstellen CACEIS Bank, Luxembourg Branch (Annahmestelle) 0, Xxxxx Xxxxxxxx, X-0000 XXXXXXXXX
Zentralisierungsstelle. Carmignac Gestion hat folgende Unternehmen mit dem gesamten Zentralisierungsprozess von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen beauftragt: a) Die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Zentralisierungsstelle ⮚ Für die bei Euroclear France einzutragenden bzw. eingetragenen Inhaberanteile und verwalteten Namensanteile: BNP Paribas S.A. mit Geschäftssitz in 00, Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx – 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx; Postanschrift: 0, xxx xx Xxxxxxxxxxx – 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx. ⮚ Für reine Namensanteile, die in einem gemeinsamen elektronischen Registrierungstool (Dispositif d’Enregistrement Electronique Partagé, DEEP) einzutragen bzw. eingetragen sind und ausschließlich Anlegern vorbehalten sind, die als juristische Personen für eigene Rechnung handeln und zuvor von Carmignac Gestion genehmigt wurden: IZNES, vereinfachte Aktiengesellschaft, eingetragen bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris unter der Nummer 832 488 415, wurde von der Aufsichtsbehörde ACPR (Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution) zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers). Ihr Geschäftssitz befindet sich in 00, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx. b) Andere für die Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen zuständige Zeichnungs- und Zahlstellen
Zentralisierungsstelle. BNP Paribas S.A. übernimmt im Auftrag von Carmignac Gestion die Verwaltung der Verbindlichkeiten des Fonds und ist daher für die Annahme und Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für die Anteile des Fonds verantwortlich. So verwaltet BNP Paribas S.A. als Inhaberin des Emittentenkontos die Beziehung mit Euroclear France für alle Transaktionen, bei denen die Intervention dieser Institution erforderlich ist. a) Die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Zentralisierungsstelle BNP Paribas S.A., Kreditinstitut mit Zulassung durch die ACPR, 00, Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx – 00000 Xxxxx – Xxxxxxxxxx – Postanschrift: 0, xxx xx Xxxxxxxxxxx, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx – Handelsregister Paris Nr. 662 042 449b) Andere für die Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen zuständige Zeichnungs- und Zahlstellen BNP Paribas Securities Services, Luxembourg Branch (Annahmestelle) 0, Xxxxx Xxxxxxxx, X-0000 Xxxxxxxxx
Zentralisierungsstelle. Carmignac Gestion hat folgende Unternehmen mit dem gesamten Zentralisierungsprozess von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen beauftragt: a) Die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Zentralisierungsstelle b) Andere für die Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen zuständige Zeichnungs- und Zahlstellen
Zentralisierungsstelle. BNP Paribas Securities Services obliegt im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft die Verwaltung der Verbindlichkeiten des Fonds und ist daher für die Annahme und Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für die Anteile des Fonds verantwortlich. So verwaltet BNP Paribas Securities Services als Inhaberin des Emittentenkontos die Beziehung mit Euroclear France für alle Transaktionen, bei denen die Intervention dieser Institution erforderlich ist. a) Die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bearbeitung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beauftragte Zentralisierungsstelle b) Andere für die Entgegennahme von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen zuständige Zeichnungs- und Zahlstellen

Related to Zentralisierungsstelle

  • Finanzierung 4.1 Jede Xxxxx regelt ihre Finanzierung selbst. Zusätzlicher Finanzbedarf über die tatsächliche Umlage des Jahres 2001 hinaus (Stichtag 1.11.2001) – mindestens jedoch ab Umlagesatz von 4 v.H. – wird durch steuerfreie, pauschale Sanierungsgelder gedeckt. Im Tarifgebiet West verbleibt es bei den von den Arbeitnehmern bei Zusatzversor- gungskassen geleisteten Beiträgen. 4.2 Für die VBL-West gilt: Ab 2002 betragen die Belastungen der Arbeitgeber 8,45 v.H. Dies teilt sich auf in eine steuerpflichtige, mit 180 DM/Monat pauschal versteuerte Umlage von 6,45 v.H. und steuerfreie pauschale Sanierungsgelder von 2,0 v.H., die zur Deckung eines Fehlbetrages im Zeitpunkt der Schließung dienen sollen. Ab 2002 beträgt der aus versteuertem Einkommen zu entrichtende Umlagebeitrag der Arbeitnehmer 1,41 v.H. 4.3 Die Verteilung der Sanierungsgelder auf Arbeitgeberseite bestimmt sich nach dem Verhältnis der Entgeltsumme aller Pflichtversicherten zuzüglich der neunfachen Rentensumme aller Renten zu den entsprechenden Werten, die einem Arbeitgeber- verband bzw. bei Verbandsfreien, dem einzelnen Arbeitgeber zuzurechnen sind; ist ein verbandsfreier Arbeitgeber einer Gebietskörperschaft mittelbar oder haushalts- mäßig im Wesentlichen zuzuordnen, wird dieser bei der Gebietskörperschaft einbe- zogen. Arbeitgebern, die seit dem 1. November 2001 durch Ausgliederung entstanden sind, sind zur Feststellung der Verteilung der Sanierungszuschüsse Renten in dem Ver- hältnis zuzurechnen, das dem Verhältnis der Zahl der Pflichtversicherten des Aus- gegliederten zu der Zahl der Pflichtversicherten des Ausgliedernden zum 01.11.2001 entspricht. 4.4 Bei abnehmendem Finanzierungsbedarf für die laufenden Ausgaben werden die übersteigenden Einnahmen – getrennt und individualisierbar – zum Aufbau einer Kapitaldeckung eingesetzt.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Unterversicherungsverzicht a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung vor (Unterversicherungsverzicht). b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein. c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Versicherungsfall Versicherungsfall ist die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten. Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Ursache oder Umfang des Schadens oder eine Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.