Change abstimmen Musterklauseln

Change abstimmen. Alle Änderungen der Change-Arten: Infrastruktur, Hardware, Software, Daten und Wartung, die die Produktion betreffen – auch wenn diese vom Auftragnehmer initiiert sind, sind vor Produktivnahme zu testen und durch den verantwortlichen Dataowner des Auftraggebers zu genehmigen. Der Auftragnehmer muss hierzu die von ihm bereitgestellten Komponenten in eigener Verantwortung testen und die Abnahmebereitschaft für die Einholung der Genehmigung gegenüber dem Dataowner beim Auftraggeber in Textform anzeigen. Vor Produktivnahme ist im RfC-Record zu dokumentieren, ob die im Rahmen des Changes betroffenen Komponenten erfolgreich die erforderlichen Tests durchlaufen haben. Ferner ist in diesem RfC-Record anzugeben in welcher Form und welchem Ort die Testdokumentation abgelegt ist. In Abhängigkeit vom Änderungsinhalt (Change-Inhalt) sind verschiedene vom Auftraggeber definierte Teststufen zu berücksichtigen. Danach wird der Change zur Abstimmung (Prüfung auf mögliche Auswirkungen auf andere IT Services) den Change Managern des Auftraggebers und den evtl. betroffenen Auftragnehmern (Providern) zur Genehmigung vorgelegt. Diese Vorlage erfolgt per Mailbenachrichtigung und einem Verweis in das Change Management System des Auftraggebers. Das Abstimmungsergebnis unterliegt dabei insbesondere dem definierten Umsetzungszeitraum. Änderungen des Umsetzungszeitraumes nach Initiierung der Abstimmung führen zu einer erneuten Abstimmung unter Berücksichtigung des geänderten Zeitraumes. Entsprechende Aufwände sowie die zeitliche Disposition hat der Auftragnehmer für seine Leistungserbringung einzuplanen.