Crypto Custody and Insolvency. The User's crypto assets are held on the respective Blockchain in the user’s wallet. Cryptographic keys related to crypto securities are secured. Tangany undertakes to distinguish crypto assets held in Tangany verpflichtet sich, für einen Nutzer verwahrte Kryptowerte von den für einen anderen Nutzer verwahrten und eigenen Kryptowerten in dem eigenen bestandsführenden System zu unterscheiden. Tangany hält keine Eigenbestände auf den Wallets. Tangany oder Dritte (einschließlich der Sonstigen Dritten) nehmen ohne Erlaubnis des Nutzers keinen Zugriff auf die Kryptowerte der Nutzer Tangany unterstützt nur die Blockchain-Protokolle, Kryptowährungen und Token („Unterstützte Blockchain-Protokolle“), die über die Plattform für den Nutzer zugänglich gemacht werden. Die unterstützten Blockchain-Protokolle können Gegenstand von Änderungen der Blockchain-Protokollregeln sein, z.B. durch Aufteilung der Blockchain (sog. Forks). Der Nutzer erkennt an, dass Blockchainregeländerungen, wie Forks den Wert, die Funktion oder den Namen eines Kryptowertes wesentlich verändern können und eine Verwahrung der betroffenen Kryptowerte durch Tangany aus technischer Sicht erschweren und nicht von Tangany garantiert werden kann. Im Falle eines Forks oder einer unaufgeforderten Verteilung eines bestimmten Typs von Kryptowert (sog. Airdrop) kann es zu Änderungen der Blockchain-Protokolle kommen. Xxxxxxx ist nicht verpflichtet, Forks oder Airdrops zu verwahren. Tangany ist berechtigt, einzelne Kryptowerte von der Verwahrung auszuschließen. Der Nutzer ist verpflichtet, den betroffenen Kryptowert innerhalb der dann gesetzten Frist entweder zu verkaufen oder auf eine andere Wallet des Nutzers zu transferieren. Entziehen Sonstige Dritte Blockchain-Protokolle, Kryptowährungen oder Token aus ihrem Dienstleistungsspektrum gegenüber dem Nutzer („Ausgeschlossene Blockchain-Protokolle"), so ist Tangany nicht zur Verwahrung der betroffenen Ausgeschlossenen Blockchain-Protokolle verpflichtet. Setzt Tangany aufgrund eines oben genannten Grundes die Verwahrung aus, so kann der Nutzer über die Plattform die Übertragung der betroffenen Kryptowerte auf eine externe Wallet beantragen. Die externe Wallet muss einem regulierten Kryptoverwahrer in Deutschland zugeordnet sein. Tangany ist nur zur Übertragung verpflichtet, sofern die Übertragung rechtlich (insbesondere aufsichtsrechtlich) zulässig und technisch möglich ist. Tangany ist berechtigt, eine gesonderte Aufwandsgebühr pro Transaktion von 20 Euro zzgl. ...