Sperre auf Veranlassung der Bank Musterklauseln

Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Online Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° sie berechtigt ist, den Online Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder ° der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN besteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. Die Bank darf den paydirekt-Zugang und/oder die Bezahlfunktion sperren, wenn
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Telefon-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Telefon-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungs- instruments oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. 2.1. Die Bank darf den Online- und Telefon-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang zum KSO für einen Teilnehmer sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Vertrag zum KSO aus wichtigem Grund zu kündigen, – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizie- rungsinstruments besteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. 9.2.1 Die Bank darf den Onlin-Beanking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn - sie berechtigt ist, den Oline-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften) zu kündigen, - sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals diestrfeecrhtigen oder - der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authentifizierungsinstruments besteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang zu Kwitt für einen Teilnehmer sperren, wenn - sie berechtigt ist, die Vereinbarung über die Nutzung von Kwitt aus wichtigem Grund zu kün- digen, - sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit seiner Authentifizierungselemente- dies rechtfertigen oder - der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authenti- fizierungselementsbesteht.
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen; – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungs- instruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung des Authen- tifizierungsinstruments besteht; – sich der Teilnehmer dreimal mit einem falschen persönlichen Sicherheitsmerkmal anmeldet. Bei Transaktionen, die die Eingabe eines von einem Authentifizierungsinstrument zur Verfügung gestellten Sicherheitsmerkmals (z. X. Xxxxxx-generierten TAN) erfordern, sperrt die Bank das Authentifizierungsinstrument (z. B. den Bankey) und den Online-Banking-Zugang, wenn dreimal hintereinander Transaktionen mit falschem Sicherheitsmerkmal übermittelt werden.