Dekontamination Musterklauseln
Dekontamination. Der Begriff „Dekontamination“ enthält das Wort „Kontamination“. „Kontamination“ bedeutet: Verunreinigung mit gefährlichen Stoffen. Wenn eine Sache „dekontaminiert“ werden soll, geht es darum, diese Verunreinigung zu beseitigen. „Dekontamination“ ist das Entfernen von gefährlichen Verunreinigungen. Wir übernehmen Kosten für behördlich angeordnete Maßnahmen, um verunreinigtes Erdreich zu dekontaminieren. Dazu gehört auch die Untersuchung des Erdreichs oder dessen Austausch. Beispiel: Ihr Wohnhaus hat gebrannt. Das Löschwasser hat den Boden mit freigesetzten Schadstoffen verunreinigt. Nun müssen Sie das Erdreich ihres Grundstücks austauschen.
Dekontamination. Der Begriff »Dekontamination« enthält das Wort »Kontamination«. »Kontamination« bedeutet: Verunreinigung mit gefährlichen Stoffen. Wenn eine Sache »dekontaminiert« wird, wird eine solche Verunreinigung wieder beseitigt. Unter »Dekontamination« ist daher das Entfernen gefährlicher Verunreinigungen zu verstehen. Wir übernehmen in der Wohngebäudeversicherung behördlich angeordnete Kosten für die Untersuchung, die Dekontamination oder den Austausch von kontaminiertem Erdreich. Beispielsweise, weil bei einem Feuerschaden der Erdboden Ihres Grundstücks vergiftet wurde. Dazu kann es kommen, wenn das Löschwasser bei einem Brand freigesetzte Schadstoffe aufgenommen hat und im Boden versickert ist.
