Beendigung des Hauptvertrags Musterklauseln

Beendigung des Hauptvertrags. (1) Wir werden dir nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf deine Anforderung alle Daten zurückgeben oder – auf deinen Wunsch hin, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen durch uns oder unsere Subunternehmer. Wir haben hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags. (1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ord- nungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags. 1. AdSpirit wird dem Kunden nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen An- forderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Kunden, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – lö- schen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen bei AdSpirit. AdSpirit hat den dokumentier- ten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsor- gende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
Beendigung des Hauptvertrags a. Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen nach Beendigung des Hauptvertrags und bis 30 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Daten in Form von CSV Dateien zurückgeben und sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Republik Österreich eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – spätestens 30 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages löschen. Spätestens 65 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages sind die Daten des Verantwortlichen auch von allen Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter gelöscht. Der Auftragsverarbeiter hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags. (1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags. (1) DI Xxxxxxx Xxxxxx wird dem Kunden nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf seine Anforderung alle Daten zurückgeben oder – auf Wunsch des Kunden hin, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen durch DI Xxxxxxx Xxxxxx oder die eingesetzten Subunternehmer. DI Xxxxxxx Xxxxxx hat gegenüber dem Kunden den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags a. Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Verantwortlichen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Republik Österreich eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen.
Beendigung des Hauptvertrags. 1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
Beendigung des Hauptvertrags. Der Verantwortliche trifft hiermit sein Wahlrecht, dass der Auftragsverarbeiter nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf Anforderung des Verantwortlichen alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger löscht, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. g DSGVO). Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter.
Beendigung des Hauptvertrags. Wenn die Wohngebäudeversicherung beendet wird, erlischt mit ihr auch der Versicherungsschutz nach Abschnitt E. F Erweiterter Versicherungsschutz für Anlagen der Solar- und Geothermie sowie für sonstige Wärmepumpenanlagen Der erweiterte Versicherungsschutz für diese Anlagen besteht nur, wenn Sie ihn mit uns ausdrücklich vereinbart haben*. Zur Wohngebäudeversicherung Basis kann dieser Versicherungsschutz nicht hin- zugewählt werden.