Beendigung des Hauptvertrags Musterklauseln

Beendigung des Hauptvertrags. (1) Wir werden dir nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf deine Anforderung alle Daten zurückgeben oder – auf deinen Wunsch hin, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen durch uns oder unsere Subunternehmer. Wir haben hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. (2) Wir verpflichten uns, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie wir über personenbezogene Daten verfügen, die uns von dir zugeleitet wurden oder die wir für diesen erhoben haben.
Beendigung des Hauptvertrags. 1. AdSpirit wird dem Kunden nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen An- forderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Kunden, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – lö- schen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen bei AdSpirit. AdSpirit hat den dokumentier- ten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsor- gende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten. 2. Der Kunde hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten bei AdSpirit in geeigneter Weise zu kontrollieren. 3. AdSpirit ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die AdSpirit im Zusam- menhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vor- liegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie AdS- pirit über personenbezogene Daten verfügt, die AdSpirit vom Kunden zugeleitet wurden oder die AdSpirit für diesen erhoben hat.
Beendigung des Hauptvertrags a. Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen nach Beendigung des Hauptvertrags und bis 30 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Daten in Form von CSV Dateien zurückgeben und sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Republik Österreich eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – spätestens 30 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages löschen. Spätestens 65 Tage nach Beendigung des Hauptvertrages sind die Daten des Verantwortlichen auch von allen Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter gelöscht. Der Auftragsverarbeiter hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. b. Der Verantwortliche hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragsverarbeiter in geeigneter Weise zu kontrollieren. c. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Verpflichtungserklärung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragsverarbeiter über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Verantwortlichen zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.
Beendigung des Hauptvertrags. 12.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. 12.2 Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren. 12.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.
Beendigung des Hauptvertrags. 1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten. 2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren. 3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.
Beendigung des Hauptvertrags. Der Verantwortliche trifft hiermit sein Wahlrecht, dass der Auftragsverarbeiter nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf Anforderung des Verantwortlichen alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger löscht, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. g DSGVO). Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter.
Beendigung des Hauptvertrags a. Der Auftragsverarbeiter wird dem Verantwortlichen nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Verantwortlichen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Republik Österreich eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. b. Der Verantwortliche hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragsverarbeiter in geeigneter Weise zu kontrollieren. c. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Verpflichtungserklärung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragsverarbeiter über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Verantwortlichen zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat. [Hier eingeben]
Beendigung des Hauptvertrags. (1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder – auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht – löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.
Beendigung des Hauptvertrags. 20 1. Welche Sachen sind versichert? 21 2. Gegen welche Gefahren haben Sie Versicherungsschutz? 21 2.1 Welche Gefahren sind versichert, wenn Ihre Anlage abhandenkommt? 2.2 Welchen Versicherungsschutz haben Sie, wenn Ihre Anlage zerstört oder beschädigt wird?
Beendigung des Hauptvertrags. Wenn die Wohngebäudeversicherung beendet wird, erlischt mit ihr auch der Versicherungsschutz nach Abschnitt E. F Erweiterter Versicherungsschutz für Anlagen der Solar- und Geothermie sowie für sonstige Wärmepumpenanlagen Der erweiterte Versicherungsschutz für diese Anlagen besteht nur, wenn Sie ihn mit uns ausdrücklich vereinbart haben*. Zur Wohngebäudeversicherung Basis kann dieser Versicherungsschutz nicht hin- zugewählt werden.