Der Administrator Musterklauseln

Der Administrator. Der Fonds und der AIFM haben gemeinsam Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A als Verwaltungs-, Register- und Transferstelle sowie als Domizilstelle des Fonds (der „Administrator“) gemäß dem Administrationsvertrag bestellt. Brown Brothers Harriman (Luxembourg) S.C.A ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (société en commandite par actions) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Der Administrator ist von der CSSF in Luxemburg gemäß dem Gesetz von 1993 zugelassen und wird von ihr reguliert. Der Administrator ist ein verbundenes Unternehmen von Brown Brothers Harriman & Co., das institutionellen Kunden Dienstleistungen wie Global Custody, Global Sub-Custody, Fondsbuch- haltung, Fondsadministration, Transferstelle und Verwahrstelle sowie ein „White Label“-Verwahrungsangebot anbietet. Die Beziehung zwischen dem Fonds, dem AIFM und dem Administrator unterliegt den Bedingungen des Administrationsver- trags. Gemäß den Bedingungen des Administrationsvertrags wird der Administrator alle allgemeinen administrativen Aufga- ben im Zusammenhang mit der Administration des Fonds ausführen, die nach luxemburgischem Recht erforderlich sind, den Nettoinventarwert pro Anteil berechnen, die Buchhaltungsunterlagen des Fonds führen sowie alle Zeichnungen, Anteilsrück- gaben an den Fonds, Umwandlungsvorgänge und Übertragungen von Anteilen bearbeiten und diese Transaktionen im Regis- ter der Anteilseigner registrieren. Darüber hinaus kann der Administrator als Register- und Transferstelle des Fonds auch für die Erfassung der erforderlichen Informationen und die Durchführung von Überprüfungen der Anteilseigner zuständig sein, um die geltenden Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche einzuhalten. Der Administrator ist nicht verantwortlich für Anlageentscheidungen des Fonds oder die Auswirkungen solcher Anlageent- scheidungen auf die Wertentwicklung des Fonds. Zur Klarstellung: Der Administrator wurde vom AIFM nicht zum „externen Bewerter“ (im Sinne der AIFM-Richtlinie) für die Vermögenswerte des Fonds bestellt. Der Administrationsvertrag hat keine feste Laufzeit und jede Partei kann den Vertrag grundsätzlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Kalendertagen schriftlich kündigen. Der Administrationsvertrag kann unter bestimmten Umständen auch mit kürzerer Frist gekündigt werden, z. B. wenn eine Partei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflich- tungen begeht. Der Administrationsvertrag kann vom AIFM mit sofortiger Wirkung gek...