Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA. b) bestätigt, dass ● ihn der SSB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA“ sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. ● er vom SBB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der SSB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische me- dizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-NADA- Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass ● - ihn der SSB BTB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden Me- thoden der WADA“ sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen Bestimmun- gen und Listen zu beziehen sind. ● - er vom SBB BTB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der SSB BTB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Ordnung
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass ● - ihn der SSB DESV bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA“ sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. ● - er vom SBB DESV auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der SSB DESV auf seiner Homepage und in seinem Mitteilungsblatt „DER EISSTOCKSPORT“ den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Athleten Vereinbarung
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass ● - ihn der SSB DFB bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA“ sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. ● - er vom SBB DFB auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren zumut-baren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der SSB DFB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping Agreement
Der Athlet. a) anerkennt insbesondere die absolute Eigenverantwortlichkeit dafür, dass niemals und nirgends verbotene Wirkstoffe in seinen Körper gelangen, bei ihm verbotene Methoden zur Anwendung kommen, er nicht im Besitz von verbotenen Wirkstoffen ist, sofern er keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nach den Bestimmungen des WADA- bzw. NADA-Codes nachweisen kann. Hierzu gehört auch die Pflicht eines jeden Athleten zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA.
b) bestätigt, dass ● • ihn der SSB Verein bei der Unterzeichnung dieser Vereinbarung informiert hat über die in 2.1 in
2.1. genannten Regelwerke in der zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung gültigen Fassung, einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA“ sowie auch darüber, wie und wo die jeweils gültigen Bestimmungen und Listen zu beziehen sind. ● er • Er vom SBB Verein auch ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der des Beteiligten stehen und dass seine Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf die der SSB auf seiner Homepage den Athleten hinweisen wird.
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Samples: Anti Doping and Drug Agreement