Doping Musterklauseln

Doping. 2.1 Der/Die Athletenbetreuer/in erkennt den jeweils gültigen WADA- und NADA-Code, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Satzung und Anti-Doping Ordnung der DEU (ADO) und die Anti-Doping Rules der ISU in der jeweils gültigen Fassung an. Der/Die Athletenbetreuer/in verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. Der/Die Athletenbetreuer/in bestätigt, dass ihm/ihr die Inhalte des Anti-Doping-Gesetzes bekannt sind. 2.2 Der/Die Athletenbetreuer/in erklärt, dass er/sie mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung von den in 2.1 genannten Rechtsgrundlagen einschließlich der „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA“ über die DEU-, ISU- und NADA- Homepage Kenntnis erlangt hat (xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx, xxx.xxx.xxx, xxx.xxxx.xx). 2.3 Der/Die Athletenbetreuer/in erkennt die Pflicht zur Kenntnis der jeweils gültigen „Liste der verbotenen Substanzen und Methoden“ der WADA an. Auch das Inverkehrbringen oder der Versuch des Inverkehrbringens einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode stellt einen Verstoß im Sinne der Anti-Doping Bestimmungen dar. 2.4 Der/Die Athletenbetreuer/in bestätigt, dass er/sie von der DEU ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass die genannten Regeln nicht zur Disposition der Beteiligten stehen und dass seine/ihre Unterwerfung unter diese nicht abhängig ist von seiner/ihrer Kenntnis, sondern von der zumutbaren Möglichkeit der Kenntnisnahme durch ihn/sie. Dies gilt gerade auch für Änderungen der einschlägigen Bestimmungen, auf welche die DEU über ihre Homepage hinweisen wird. 2.5 Der/Die Athletenbetreuer/in erklärt, dass er/sie darüber informiert wurde, dass die DEU das Ergebnismanagement und das Disziplinarverfahren an die NADA übertragen hat. Er/Sie erkennt die Vereinbarung der DEU mit dem Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) für sich als verbindlich an und unterwirft sich diesen Entscheidungen. Hinsichtlich des Rechtsweges wird eine gesonderte Schiedsvereinbarung getroffen.
Doping. 2.1. Der Athlet anerkennt a) im Einklang mit dem DRIV die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, Kommentare und Standards in der jeweils gültigen Fassung. Diese Dokumente können auf der Homepage der NADA eingesehen werden (www.nada- xxxx.xx), b) das Anti-Doping-Reglement der FIRS in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf der Homepage der FIRS xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx). c) die Regelungen der Satzung und der Anti-Doping-Ordnung des DRIV in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf xxx.xxxx.xx) Der Athlet und der DRIV verpflichten sich im Einklang hiermit, gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem DAeC die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der FAI, in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des DAeC in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der DAeC verpflichten sich im Einklang hiermit, auch ge- genüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem DBV die Artikel des WADA- und NADA Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, sowie die Anti-Doping- Reglements des Weltverbandes WBSC und des europäischen Verbandes CEB bzw. ESF in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DBV in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der DBV verpflichten sich im Einklang hiermit auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. Die Athletin / der Athlet anerkennt die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der IFSC sowie der ISMF und des für sie / ihn zu- ständigen Bundesfachverbandes in der jeweils gültigen Fassung. Die Athletin / der Athlet verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung al- ler Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem BTB die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping- Reglements des DTB und der FIG in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des BTB in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der BTB verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutio- nen sowie dem DOSB und dem Landessportverband, die weltweite Bekämpfung aller For- men der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 5.3.1 Der SPIELER ist verpflichtet, sich strikte an die Weisungen des CLUBS bezüglich Doping- und Suchtmittelprävention zu halten. Die aktuelle Dopingliste und die einschlägigen Reglemente liegen im Sekretariat des CLUBS jederzeit zur Einsichtnahme auf. Der SPIELER ist verpflichtet, sich über diese Dokumente in Kenntnis zu setzen und zu halten. Der SPIELER kennt die Dopingbestimmungen von Swiss Olympic (xxx.xxxxxxxxxxxx.xx) und hält seine Kenntnisse stets auf einem aktuellen Stand. Der SPIELER unterzeiht sich ausdrücklich all diesen Bestimmungen. Der Spieler nimmt zu Kenntnis, dass sich gemäss Stauten der SIHF Art. 113 und dem Rechtspflegereglement der SIHF das Kontrollverfahren, das Disziplinarverfahren, die Sanktionstatbestände sowie Disziplinarmassnahmen im Zusammenhang mit Dopingvergehen gegen natürliche Personen nach dem Doping- Statut der Swiss Olympic Association sowie den von der Disziplinarkammer für Doping-Fälle der Swiss Olympic Association erlassenen Verfahrensvorschriften richten. Dass Dopingvergehen natürlicher Personen ausschliesslich von den zuständigen Organen der Swiss Olympic Association beurteilt werden. Sowie, dass Disziplinarmassnahmen aufgrund von Dopingvergehen natürlicher Personen, die sich unmittelbar auf einen laufenden Wettbewerb auswirken, und Disziplinarmassnahmen gegen Clubs und Mannschaften im Zusammenhang mit Dopingvergehen natürlicher Personen durch die zuständigen Rechtspflegeorgane gemäss dem Rechtspflegereglement SIHF beurteilt werden. 5.3.2 Falls sich der SPIELER fahrlässig oder vorsätzlich verbotener Massnahmen bedient und dadurch als SPIELER ausfällt (Sperre durch den SIHF, Swiss Olympic etc.) haftet er dem CLUB gegenüber vollumfänglich für den daraus entstandenen Schaden. Im Falle des Ausfalls des SPIELERS kann der CLUB insbesondere die Lohnzahlungen kürzen oder vollumfänglich einstellen.
Doping. 2.1 Der Betroffene anerkennt im Einklang mit dem DPV die Artikel des WADA- und NADA-Codes einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der FIPJP, in der jeweils gültigen Fassung. Der Betroffene aner- kennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des DPV in der jeweils gültigen Fassung. Der Betroffene und der DPV verpflich- ten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1. Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem Verein die Arbeit des WADA- und NADA Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping- Reglements von AFVD, in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der Verein verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB und dem Landessportverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem [LV] die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping- Reglements von [Name des internationalen und nationalen Spitzenfachverbandes (Ab- kürzung) einfügen], in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelun- gen der Anti-Doping-Ordnung des [LV] in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der [XX] xxxxxxxxxxxx sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutio- nen sowie dem DOSB und dem Landessportverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.