Doping Musterklauseln

Doping. 2.1 Der Athlet/Athletenbetreuer erkennt den jeweils gültigen WADA- und NADA-Code einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Ordnung des DKB in der jeweils gültigen Fassung an. Der Athlet/Athletenbetreuer verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungs- manipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der/Die Athletenbetreuer/in erkennt den jeweils gültigen WADA- und NADA-Code, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Satzung und Anti-Doping Ordnung der DEU (ADO) und die Anti-Doping Rules der ISU in der jeweils gültigen Fassung an. Der/Die Athletenbetreuer/in verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. Der/Die Athletenbetreuer/in bestätigt, dass ihm/ihr die Inhalte des Anti-Doping-Gesetzes bekannt sind.
Doping. 2.1 Der/die Betroffene anerkennt im Einklang mit dem DPV die Artikel der WADA und der NADA einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der FIPJP in der jeweils gültigen Fassung. Der/die Betroffene anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des DPV in der jeweils gültigen Fassung. Der/die Betroffene und der DPV verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem DBV die Artikel des WADA- und NADA Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, sowie die Anti-Doping- Reglements des Weltverbandes WBSC und des europäischen Verbandes CEB bzw. ESF in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DBV in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der DBV verpflichten sich im Einklang hiermit auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem DAeC die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der FAI, in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung des DAeC in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der DAeC verpflichten sich im Einklang hiermit, auch ge- genüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit dem [LV] die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping- Reglements von [Name des internationalen und nationalen Spitzenfachverbandes (Ab- kürzung) einfügen], in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelun- gen der Anti-Doping-Ordnung des [LV] in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und der [XX] xxxxxxxxxxxx sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutio- nen sowie dem DOSB und dem Landessportverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1 Der Athlet anerkennt im Einklang mit der BTU die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements von World Taekwondo Federation (W.T.F.) und DTU, in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet anerkennt die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung der BTU in der jeweils gültigen Fassung. Der Athlet und die BTU verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB und dem Bundesfachverband, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 1. Die Athletin / der Athlet anerkennt die Artikel des WADA- und NADA-Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti-Doping-Reglements der FISU und des für sie / ihn zuständigen Bundesfachverbandes in der jeweils gültigen Fassung. Die Athletin / der Athlet verpflichtet sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen.
Doping. 2.1. Der Athlet/Athletenbetreuer anerkennt WADA- und NADA-Code, stimmungen sowie die Anti-Doping- Athleten-Vereinbarung Anti-Doping des DKB Seite 1 von 2 ber den genannten Institutionen sowie dem