Differenz-Schutz Musterklauseln
Differenz-Schutz. A1-4.3.1 Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass Sie (Verleiher) das Fahrrad privat an eine Person verleihen (Entleiher) und das Fahrrad während des Verleihzeitraums beschädigt oder zerstört wird.
A1-4.3.2 Im Schadenfall gehen die Leistung der Haftpflichtversicherung des Entleihers bzw. Schadenverursachers gemäß B4-1 diesem Vertrag vor.
A1-4.3.3 Der Differenz-Schutz bezieht sich auf den Teil des Schadens, den die Entschädigung der Haftpflichtversicherung verhältnismäßig dem Leistungsumfang aus diesen Versi- cherungsbedingungen für die Fahrradversicherung - Bike PROTECT übersteigt.
A1-4.3.4 Wenn für einen Schadenfall aus der Haftpflichtversicherung dem Grunde nach Versi- cherungsschutz besteht, können Sie einen Anspruch aus diesem Differenz-Schutz ge- genüber uns nach Einreichung des Regulierungsschreibens des Haftpflichtversicherers geltend machen.
A1-4.3.5 Wir prüfen den Schadenfall auf Basis unserer Versicherungsbedingungen. Die Höhe einer Entschädigung aus dem Differenz-Schutz errechnet sich nach diesen Bedingun- gen abzüglich der Leistungen des Haftpflichtversicherers.
