Ersatzfahrrad Musterklauseln

Ersatzfahrrad. Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 € je Tag.
Ersatzfahrrad. Die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei einem Fahrradhändler oder einer Fahrradreparaturwerkstatt, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchstens 25 EUR je Tag für die Dauer von 14 Tagen. Werden Kosten gemäß A 2.3.6 in Anspruch genommen, übernimmt der Versicherer keine Ersatzfahrradkosten.
Ersatzfahrrad. XXXXXX vermittelt der versicherten Person ein Er- satzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmie- tung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahr- rads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. RO- LAND zahlt dabei für längstens 14 (vierzehn) Tage maximal 50 EURO je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (§ 5 Ziffer 2.3.) in Anspruch, über- nimmt XXXXXX keine Ersatzfahrradkosten.
Ersatzfahrrad. XXXXXX vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. XXXXXX zahlt dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 EUR je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Nr. 5, 2.3) in Anspruch, übernimmt XXXXXX keine Ersatzfahrrad- kosten.
Ersatzfahrrad. Der Versicherer vermittelt ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrades, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Er zahlt dabei für längstens 14 Tage maximal 50 EUR je Tag. Diese Leistung übernimmt der Versicherer nicht, wenn die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Ziff. 4.2.4) in Anspruch genom- men werden.
Ersatzfahrrad. Der helden.de-Schutzbrief vermittelt Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Der helden.de-Schutzbrief zahlt dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 Euro je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Abschnitt B4-5.) in Anspruch, übernimmt der helden.de-Schutzbrief keine Ersatzfahrrad-Kosten.
Ersatzfahrrad. Kann das Fahrrad weder durch die mobile Pannenhilfe (Ziffer 5.2.2) noch in einer Fahrrad-Werkstatt (Ziffer 5.2.3) voraussichtlich nicht binnen zwei Stunden nach Eintreffen wieder fahrbereit gemacht werden, übernehmen wir die notwendigen und angefallenen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrades, höchstens für die Dauer von 14 Tagen. Die Übernahme dieser Kosten ist zusammen mit den Kosten nach 5.2.4 je Schadenfall auf 50 € begrenzt.
Ersatzfahrrad. Bikmo vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Bikmo zahlt dabei für längstens 7 Tage maximal 50 € je Tag. Nimmt die versicherte Person die versicherten Leistungen Weiter- und Rückfahrt (§ 3 Ziffer 2.3) in Anspruch, übernimmt Bikmo keine Ersatzfahrradkosten.
Ersatzfahrrad. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrads, wenn eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Die Erstattung erfolgt für längstens 7 Tage, maximal 50 EUR pro Tag.
Ersatzfahrrad. Der NV-Schutzbrief vermittelt Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Der NV-Schutzbrief zahlt dabei für längstens 7 Tage maximal 50 Euro je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Abschnitt C Ziff. 4.5.) in Anspruch, übernimmt der NV-Schutzbrief keine Ersatzfahrrad-Kosten.