E Mail Account Musterklauseln

E Mail Account. 11.1. Besondere Leistung – E-Mail Die DCC stellt dem Kunden eine E-Mail-Adresse auf der DCC-Domain „xxx-xxxxxx.xx“ zur Verfügung: • Eine E-Mail-Adresse in der Form xxxxxxxxxx@xxx-xxxxxx.xx • Der Wunschname wird vergeben, sofern noch frei, andernfalls wird ein Name von der DCC vergeben • Versand und Empfang von E-Mails bis zu einer Größe von 50 MB • 500 MB Speicherplatz auf dem Mailserver • Übertragungsprotokolle POP3 und IMAP4 • Nutzung des Web-Mailers Eine E-Mail-Adresse kann nur einmal vergeben werden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf die Zuwei- sung der von ihm gewünschten E-Mail-Adresse. An seiner zugewiesenen E-Mail-Adresse erwirbt der Kunde keinerlei Rechte. Die oben beschriebenen Leistungen umfassen den normalen Empfang von E-Mails mit Zwischenspeicherung auf dem Mailserver und den Versand von Mails unter der entsprechenden Mail-Adresse. Außergewöhnlich hohes Mailaufkommen, Mailinglisten und Massenmailings bedürfen einer Sondervereinbarung, um eine rei- bungslose Abwicklung der Mail nicht zu gefährden. Eine Mail wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten. Das Mailaufkommen wird dem gewöhnlichen IP-Aufkommen zugerechnet. Der Zugriff auf die Postfächer er- folgt über POP 3, IMAP Protokoll oder als Web-Mail. Die Mail-Postfächer werden durch einen Virenscanner geprüft. Mails, die eine Virenverseuchung erkennen lassen, werden nicht an den Empfänger zugestellt. Alle Postfächer durchlaufen einen SPAM-Filter. Als SPAM erkannte Mails werden entweder in der Betreffzeile mar- kiert oder abgewiesen. Bei der Abweisung erhält der Sender eine Unzustellbarkeitsnachricht. Die DCC ist be- rechtigt, E-Mails, die länger als zwölf (12) Wochen auf dem Server verbleiben, zu löschen. Hierüber erhält der Kunde keine Mitteilung. 11.2. Besondere Kundenpflichten – E-Mail Der Kunde darf keine E-Mails versenden, die jeweils größer als 50 Mega-Bytes (ungepackt) sind. Ihm stehen für das Lagern von E-Mails auf dem DCC-Server 500 MB Speicherplatz zur Verfügung. Soweit diese Volumengren- zen überschritten werden, werden eingehende Mails möglicherweise vom Mailserver der DCC automatisiert abgewiesen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, • sein E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren und empfangene E-Mails vom Server herunterzula- den, • keine Massenpostwurfsendungen (so genannte Junk-E-Mails), auch nicht zu Werbezwecken (so ge- nannte „SPAMS“) und keine massenhaft gleich adressierten E-Mails („Mailbomben“) zu versenden.
E Mail Account. Der Kunde hat die Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail) regelmäßig zu kon- trollieren. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Vertragspartner an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. KUCK UCK behält sich bei Bekanntwerden vor, das Zugangs- konto des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren. Das Versenden unerwünschter Massenmails (Spamming, Mailbombing) über die Server von KUCK UCK ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmaß, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte, strikt untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwen- dung des Webhosting-Service und haben die oben genannten Sanktionen zur Folge.
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  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.