Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Anga- ben Musterklauseln
Einblicksrecht des Versicherers; Folgen unrichtiger Anga- ben. 5.3.1 Der Versicherer hat das Recht, die Angaben des Versiche- rungsnehmers nachzuprüfen. Der Versicherungsnehmer hat zu diesem Zweck Einblick in sämtliche maßgebenden Unterlagen zu gewähren.
5.3.2 Hat der Versicherungsnehmer über die in den Pkt.5.1 an- geführten Bezugsgrößen und Risikoumstände unrichtige Angaben (zum Nachteil des Versicherers) gemacht, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar (siehe Art.9, Pkt.1).
