Eingang der Überweisung auf dem Zahlungskonto. Der Inhaber beauftragt den Dienstleister, damit er auf seinem Zahlungskonto SEPA-Überweisungen in Euro von einem Bankkonto oder einem in den Büchern eines Dritt-Zahlungsdienstleisters eröffneten Zahlungskontos empfangen kann. Die Geldbeträge werden seinem Zahlungskonto unverzüglich vom Dienstleister nach dem tatsächlichen Erhalt durch den Dienstleister gutgeschrieben. Nach Registrierung des Geldes auf dem Zahlungskonto des Inhabers stellt ihm der Dienstleister eine Zusammenfassung des eingegangenen Überweisungsvorgangs zur Verfügung mit folgenden Informationen: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Bezugsangabe zur Feststellung des Zahlungspflichtigen, Betrag des Vorgangs, Wertstellungsdatum der Gutschrift.
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