Common use of Einholung einer Empfangsbestätigung des Versicherten /Lieferdokumentation Clause in Contracts

Einholung einer Empfangsbestätigung des Versicherten /Lieferdokumentation. Der Leistungserbringer holt bei Lieferung vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eine schriftliche, rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangsbestätigung ein. Ohne Empfangsbestätigung des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers oder Pflegeperson darf eine Auslieferung nicht erfolgen. Quittierungen, die im Voraus erfolgen, sind unzulässig. Der Leistungserbringer dokumentiert die Bereitstellung/ Lieferung des Hilfsmittels sowie die von ihm erbrachten Leistungen nach Ziff. 2.2.6 (Einweisung in Handhabung, Anwendung und Be- trieb des Hilfsmittels) einschließlich Funktionsprüfung auf einer Empfangsbestätigung gemäß Anlage 06: „Empfangsbestätigung Versicherter / Einweisung, Funktionsprüfung“ oder dem Lie- ferschein und bestätigt dies durch Unterschrift. Zur Dokumentation und als rechnungsbegründende Unterlage für die Abrechnung ist ein Liefer- schein, eine Empfangsbestätigung (auch digitale Unterschrift des Versicherten) oder die Origi- nal-Unterschrift des Versicherten als Empfangsbestätigung auf der Rückseite der medizinischen Verordnung ausreichend.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Einholung einer Empfangsbestätigung des Versicherten /Lieferdokumentation. Der Leistungserbringer holt bei Lieferung vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eine schriftliche, rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangsbestätigung ein. Ohne Empfangsbestätigung des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers oder Pflegeperson darf eine Auslieferung nicht erfolgen. Quittierungen, die im Voraus erfolgen, sind unzulässig. Der Leistungserbringer dokumentiert die Bereitstellung/ Lieferung des Hilfsmittels sowie die von ihm erbrachten Leistungen nach Ziff. 2.2.6 (Einweisung in Handhabung, Anwendung und Be- trieb des Hilfsmittels) einschließlich Funktionsprüfung auf einer Empfangsbestätigung gemäß Anlage 06: „Empfangsbestätigung Versicherter / Einweisung, Funktionsprüfung“ bzw. einem inhaltlich vergleichbaren Dokument oder dem Lie- ferschein Lieferschein und bestätigt dies durch Unterschrift. Zur Dokumentation und als rechnungsbegründende Unterlage für die Abrechnung ist ein Liefer- schein, eine Empfangsbestätigung (auch digitale Unterschrift des Versicherten) oder die Origi- nal-Unterschrift des Versicherten als Empfangsbestätigung auf der Rückseite der medizinischen Verordnung ausreichend.

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Samples: Rahmenvertrag