Einsatz von Personal. 5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführen. 5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz von Personal. 5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner Ansprech- partner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführen.
5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung Leistungserbrin- gung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz von Personal. 5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführen.
5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer iherr jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.. ERGON Datenprojekte GmbH
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz von Personal. 5.1 8.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird ist zur Abgabe und dem Auftragnehmer kurzfristig Empfang von rechtsgeschäftlichen Erklärungen bevollmächtigt, die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführenzur Ausführung des Vertrages notwendig sind.
5.2 8.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Steuerung und Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Vertrieb Von Produkten (Werk Und Dienstleistungen)
Einsatz von Personal. 5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf Ver- lauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführen.
5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Steuerung und Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten einge- setzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz von Personal. 5.1 7.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung Ab- stimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergebenerge- ben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig kurz- fristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführenher- beiführen.
5.2 7.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, BeaufsichtigungBeaufsich- tigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter Mitar- beiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einsatz von Personal. 5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner Ansprech- partner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben. Der vom Auftraggeber benannte Ansprechpartner wird dem Auftragnehmer kurzfristig die notwendigen Informationen geben, Entscheidungen treffen oder sie herbeiführen.
5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Auswahl, Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen