Einsparungen im Personalaufwand Musterklauseln

Einsparungen im Personalaufwand. Die ARD wird im Zeitraum von 1993 bis 2008 15 Prozent bzw. 3.823,5 ihrer Planstellen im Bestand abbauen. Für den Zeitraum 2001 bis 2008 beträgt der Abbau für alle ARD Anstalten 6 Prozent bzw. 1.337 Planstellen. Damit geht die ARD in Umsetzung von Rationalisierungsauflagen der KEF und aktueller Erkenntnisse im Fusionsprozess des RBB um 255,5 Planstellen über ihre Bedarfsanmeldungen bei der KEF hinaus. Die ARD Anstalten werden sich auch weiterhin bei ihren Gehaltstarifabschlüssen am finanziellen Volumen der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst als Obergrenze orientieren. Kostentransparenz bei Arte, 3sat, Phoenix und KI.Ka Die ARD wird bei den mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeinsam veranstalteten Programmen (Arte, 3sat, Phoenix und KI.KA) auf eine weitere Optimierung der Kostentransparenz hinsichtlich des Gebührenaufwands hinwirken.
Einsparungen im Personalaufwand. Personalabbau: Das ZDF hat in der Vergangenheit bereits erhebliche Einsparungen im Personalbereich vorgenommen: Es hat im Zeitraum 1993–2000 600 Planstellen plus 100 Funktionen (d. h. insgesamt 16,5 %) abgebaut. Im Zeitraum 2001–2004 hat es zusätzlich 350 Stellen aus dem Bestand für neu hinzugekommene Aufgaben erwirtschaftet. Ungeachtet dessen wird das ZDF im Laufe der kommenden Gebührenperiode seinen Personalbestand von derzeit 3630,5 Planstellen nochmals um 300 Stellen/Funktionen (d. h. um über 8 %) reduzieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Personalabbau über die Reduzierung von Funktionen erfolgen kann. Bei dieser Maßnahme müssen außerdem die von der KEF in ihrem 14. Bericht bereits vorgegebenen Einsparauflagen im Personalbereich miteinbezogen werden. Personalaufwendungen, Lohnhöhe und Lohnbestandteile: Das ZDF wird in seinen Verhandlungen mit den Tarifpartnern auch zukünftig darauf Bedacht nehmen, dass die Personalaufwendungen das Niveau des öffentlichen Dienstes nicht überschreiten. Altersversorgung: Das ZDF wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass, ungeachtet künftiger gesetzlicher Änderungen, die Altersversorgung in allen Regelwerken einschließlich der Altverträge das Nettoversorgungsniveau der entsprechenden Versorgung des öffentlichen Dienstes nicht überschreitet.

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