Einwilligung in die Übermittlung der Daten an die Deutsche Messe Interactive GmbH Musterklauseln

Einwilligung in die Übermittlung der Daten an die Deutsche Messe Interactive GmbH. Der Aussteller willigt in eine Übermittlung der im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten an die Deutsche Messe Interactive GmbH (nachfolgend: DMI), eine Tochtergesellschaft der Deutsche Messe AG, ein. Er willigt namens und in Vollmacht des Mitausstellers gleichermaßen in eine Übermittlung der Daten der von ihm angemeldeten Mitaussteller ein, wobei er versichert, zur Erteilung dieser Einwilligung bevollmächtigt zu sein. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: - Firma - Anschrift (Straße, PLZ, Ort) sowie Telefonnummer - Name des Inhabers / Marketingleiter / Ansprechpartner (Stellung) für Messeabwicklung - gebuchte Messe / Datum der Messe / Umfang der Messebuchung - Unternehmensart - der gewählte Ausstellungsbereich Der Aussteller stimmt einer werblichen Nutzung dieser Daten vorbehaltlich der unten genannten Regelung für Telefonwerbung durch die DMI zu. Die DMI darf die weitere Vermittlung von Kontaktmöglichkeiten für die Deutsche Messe AG übernehmen und den Aussteller mit den von der DMI ausgewählten Unternehmen zusammenführen. Eine werbliche Nutzung der Telefonnummer durch DMI findet mit gesondert erteilter Einwilligung statt oder wenn Voraussetzungen für eine mutmaßliche Einwilligung in telefonische Ansprache zu Werbezwecken vorliegen. die eine Eine Übermittlung der E-Mail Adresse an die DMI zur werblichen Nutzung erfolgt nur mit gesondert erteilter Einwilligung.